lirumlarum122
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.09.2013
Beiträge: 184
Mich wundert auch hier, wie vehement sich die kleinen Leute dagegen einsetzen. Sie befürworten, dass ihre eigenen Löhne weiter sinken und die obersten Löhne weiter steigen. Warum eigentlich? Es ist noch gar nicht so lange her, dass 1:6 ein normales Verhältnis war. Das war 1984, und auch da funktionierte unsere Wirtschaft. So stark hat sich unsere Wirtschaft auch wieder nicht verändern, dass das heutige Verhältnis von heute 1:43 gerechtfertigt ist, und das soll jetzt einfach so weiter gehen...
Ich bin überzeugt, dass wir auf die paar uneinsichtigen Bosse und unmenschlichen Arbeitgeber getrost verzichten können und stimme ja.
Hier noch mal der Wortlaut der Initiative:
Die Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» verlangt, dass die Bundesverfassung wie folgt geändert wird:
Art. 110a (neu) Lohnpolitik
1 Der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn darf nicht höher sein als das Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Als Lohn gilt die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden.
2 Der Bund erlässt die notwendigen Vorschriften. Er regelt insbesondere:
a. die Ausnahmen, namentlich betreffend den Lohn für Personen in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Menschen mit geschützten Arbeitsplätzen;
b. die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse.
Übergangsbestimmungen:
Tritt die Bundesgesetzgebung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Annahme von Artikel 110a durch Volk und Stände in Kraft, so erlässt der Bundesrat die nötigen Ausführungsbestimmungen bis zum Inkrafttreten der Bundesgesetzgebung auf dem Verordnungsweg.
Ich bin überzeugt, dass wir auf die paar uneinsichtigen Bosse und unmenschlichen Arbeitgeber getrost verzichten können und stimme ja.
Hier noch mal der Wortlaut der Initiative:
Die Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» verlangt, dass die Bundesverfassung wie folgt geändert wird:
Art. 110a (neu) Lohnpolitik
1 Der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn darf nicht höher sein als das Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Als Lohn gilt die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden.
2 Der Bund erlässt die notwendigen Vorschriften. Er regelt insbesondere:
a. die Ausnahmen, namentlich betreffend den Lohn für Personen in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Menschen mit geschützten Arbeitsplätzen;
b. die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse.
Übergangsbestimmungen:
Tritt die Bundesgesetzgebung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Annahme von Artikel 110a durch Volk und Stände in Kraft, so erlässt der Bundesrat die nötigen Ausführungsbestimmungen bis zum Inkrafttreten der Bundesgesetzgebung auf dem Verordnungsweg.