Marlise
Dabei seit: 01.07.2003
Beiträge: 13
Pluto hat recht: was von der Firma verordent ist, muss auch von ihr bezahlt werden. Da dürfen weder Ferien noch Überstunden angerechnet werden.
Als AN hilft da nur eines: das Gespräch mit dem AG zu suchen und ihn darauf hinzuweisen. Evt. gibt es eine Personalabteilung, an die sich die AN's wenden können - die dortigen Fachleute sollten sich ja wohl auskennen!
Ob dann auch gleich noch Überstunden aufgeschrieben werden weil der Anlass länger als die Tagesarbeitszeit gedauert hat - na ja... Das ist dann vielleicht gar kleinlich vom AN, schliesslich war es ja (hoffentlich) ein vergnüglicher Tag. Aber rechtlich wäre es okay.
Als AN hilft da nur eines: das Gespräch mit dem AG zu suchen und ihn darauf hinzuweisen. Evt. gibt es eine Personalabteilung, an die sich die AN's wenden können - die dortigen Fachleute sollten sich ja wohl auskennen!
Ob dann auch gleich noch Überstunden aufgeschrieben werden weil der Anlass länger als die Tagesarbeitszeit gedauert hat - na ja... Das ist dann vielleicht gar kleinlich vom AN, schliesslich war es ja (hoffentlich) ein vergnüglicher Tag. Aber rechtlich wäre es okay.