50 Jahre Firmen Jubiläum, Fa. unternimmt einen Tagesausflug, und

Marlise
Dabei seit: 01.07.2003
Beiträge: 13
Pluto hat recht: was von der Firma verordent ist, muss auch von ihr bezahlt werden. Da dürfen weder Ferien noch Überstunden angerechnet werden.

Als AN hilft da nur eines: das Gespräch mit dem AG zu suchen und ihn darauf hinzuweisen. Evt. gibt es eine Personalabteilung, an die sich die AN's wenden können - die dortigen Fachleute sollten sich ja wohl auskennen!

Ob dann auch gleich noch Überstunden aufgeschrieben werden weil der Anlass länger als die Tagesarbeitszeit gedauert hat - na ja... Das ist dann vielleicht gar kleinlich vom AN, schliesslich war es ja (hoffentlich) ein vergnüglicher Tag. Aber rechtlich wäre es okay.
GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@Marlise: Das mit den Ueberstunden aufschreiben meinte ich ironisch.
Der Arbeitgeber zieht einen Tag Ueberstunden/Ferien ab für einen obligatorischen Ausflug, der länger als die abgezogenen Stunden dauert, also könnte ja für die zusätzliche Zeit Überstunden aufgeschrieben werden...

Personalabteilung in dem Sinne gibt es nicht, da es nur ein kleiner Betrieb ist, doch das Gespräch suchen, wird wohl unumgänglich sein, vorallem da ja ALLE betroffen sind - und einige sind also stinke sauer...