50 Jahre Firmen Jubiläum, Fa. unternimmt einen Tagesausflug, und

GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
... den Mitarbeiter wird im Nachhinein einen Tag Ferien/Ueberzeit abgezogen.

Der Tagesausflug war obligatorisch. Die Mitarbeiter wurden nicht informiert, dass sie dafür einen Ferientag nehmen müssen, denn sonst wären wohl nur wenige mitgegangen und hätten sich entweder einen freien Tag gegönnt oder gearbeitet.

Im Übrigen veranstaltet der Arbeitgeber jährlich einen solchen Ausflug. Wer bis anhin nicht mitging, musste dies mit einem Gesuch begründen und für diesen Tag Ferien nehmen.

Doch heuer war dies eben nicht so. Weiter feierte die Fa. das 50 Jährige Bestehen.

Finde das nicht korrekt. Was ist Eure Meinung ?
Gelöschter Benutzer
1. Kleinlich kleinlich!

2. Bestimmt auch nicht zulässig, weil er obligatorisch war.
GabrielaA
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 5446
Wie kann/soll sich der Arbeitnehmer nun verhalten oder wehren ?
Gelöschter Benutzer
Untersteht der Arbeitnehmer einem GAV oder ist er Mitglied einer Gewerkschaft? Er kann sich dort informieren und beraten lassen bzgl. weiterem Vorgehen.
GabrielaA
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 5446
GAV
Dachte auch an Gewerkschaft
Irma La Douce
Dabei seit: 06.09.2004
Beiträge: 1394
Ich frage mich jeweils immer, was den MA dazu veranlasst, die Firmenfeier auszulassen. Schliesslich gehört die Identifikation mit der Firma zum Vertrag. Ich finde es mehr als angemessen, begründen zu müssen, wieso man an einer Feier nicht teilnehmen kann. Eine Firmenfeier ist ja etwas ungezwungenes und etwas fröhliches. Wenn du das nicht kannst, müsstest du dir vielleicht überlegen, die Unternehmung zu wechseln.
GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@ILD: Bitte lies erst genau durch, bevor du dich äusserst.
Es war keine Firmenfeier, sondern einen Tagesausflug, der NICHT in einem Vertrag vereinbart wurde. Ein Lehrling hätte an diesem Tag sogar eine Weiterbilung gehabt, die er verschieben MUSSTE. Dafür wird jedem Mitarbeiter noch Ferien/Ueberzeit abgezogen ?

Für mich sieht das nach Ausnützen aus, doch wenn Du ILD so gerne bei Deinem Arbeitgeber bist, so verbringe doch so viel Freizeit wie möglich dort. Vielleicht ist es ja besser, als mit der eigenen Familie ? In dieser Firma wars wohl kaum der Fall.

Die Präsenzzeit war von 06.45-19.30 Uhr. Könnten hier ja somit eigentlich noch Ueberzeit aufgeschrieben werden
Irma La Douce
Dabei seit: 06.09.2004
Beiträge: 1394
Meine Güte, mach doch nicht so ein Theater. Es geht um einen Tagesausflug, dass da der Termin nicht allen gelegen kommt, ist normal. Manchmal muss man die Leute einfach zu ihrem Glück zwingen.
Gelöschter Benutzer
Wir hatten mal eine ausserordentliche Veranstaltung / Sitzung, die für alle obligatorisch war. Die Veranstaltung ging 5h, die Anreise kam noch dazu (war nicht am Firmenstandort).
Die neue Geschäftsleitung wollte das zuerst nicht vergüten, machte es aber auf massiven Druck dann doch. Bei einem 100%-Pensum wärs schon blöd gewesen, aber bei einem 20%-Pensum mit Kindern und Haushalt oder Studium nebendran konnten wir nicht einfach mal so der Firma 6 bis 7h schenken... Das haben sie dann eingesehen, es galt als Arbeitszeit.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Rechtlich sehe ich es eigentlich dass es ganz klar ist, dass alles was der Arbeitgeber anordnet (obligatorisch) er auch zu 100% bezahlen muss.
Als Ferien darf er die Zeit ebenfalls nicht verrechnen, da es unzulässig ist Ferien tage- oder sogar halbtageweise anzuordnen. Bei Überstunden sieht die Lage wahrscheinlich wieder etwas anders aus.
Sinn von Firmenfesten ist der soziale Zusammenhalt, diesen aber genau durch unsoziale Verhaltensweise zu untergraben zeugt einzig von der sozialen Kompetenz des Arbeitgebers. Wenn nun der Arbeitnehmer mehr soziale Kompetenz besitzt als der Arbeitgeber wird er abwägen ob ihm der Friede einen halben Tag wert ist oder ob er überhaupt für so einen AG weiter seine Arbeitskraft einsetzen will oder ob er sich nicht einen kompetenteren Arbeitgeber suchen soll.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)