nun, verbrauchs- und mindesthaltbarkeitsdaten müssten eingehalten werden, von gesetzeswegen. ob sinnvoll oder nicht, ist eine andere diskussion.
das mindesthaltbarkeitsdatum findest du z.b. auf teigwaren, reis, gewürzen, konserven usw. also auf trockenen lebensmittel oder solche, die nicht leicht verderben. das macht auch sinn, dass man diese mit einem mindesthaltbarkeitsdaum auszeichnet, und nicht mit einer verzehrsgrenze. denn ob ein pack spaghetti ein paar monate früher oder später gegessen wird, tut der gesundheit keinen abbruch.
das verbrauchsdatum dient als richtline für den konsumenten, bis wann ein lebensmittel, in der regel frischwaren und/oder leicht verderbliches, bei vernünftiger lagerung bedenkenlos konsumiert werden kann. es heisst aber nicht, dass es nach ablauf nicht mehr geniessbar ist! hier entscheidet schlussendlich der konsumen auch selber.
da diese angaben gesetzlich vorgeschrieben sind und dem verkäufer dadurch rechte und pflichten entstehen, insbesondere haftung, ist es verständlich, dass der verkäufer den termin so setzt, dass er auf der sicheren seite steht. will heissen, er terminiert lieber früher als zu spät.
das führt mitunter dazu, dass viele lebensmittel, welche noch durchaus geniessbar wären, im abfall landen. schätzungen zufolge vernichten wir in der ch rund 30% der lebensmittel. sei es bereits in der produktion, im verkaufsregal oder zuhause.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.