
Tagesmamma
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1058
Schäm, sowas ist mir ja schon lange nicht mehr passiert aber jä nu, was mich mehr interessiert, im K-Tipp und Beobachter steht ja immer man solle den verzugsschaden nach OR 106 nicht bezahlen da nicht rechtens. Nun steht bei mir aber noch die Nummer 103 OR mit drauf
und ich werd da absolut nicht schlau draus, was soll diese Haftung für den Zufall sein? Muss ich die bezahlen? Oder ist das auch so ein Ding wie Art 106.
Wer weiss das?
Art. 103
II. Wirkung
1. Haftung für Zufall
1 Befindet sich der Schuldner im Verzuge, so hat er Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung zu leisten und haftet auch für den Zufall.
2 Er kann sich von dieser Haftung durch den Nachweis befreien, dass der Verzug ohne jedes Verschulden von seiner Seite eingetreten ist oder dass der Zufall auch bei rechtzeitiger Erfüllung den Gegenstand der Leistung zum Nachteile des Gläubigers betroffen hätte.
und ich werd da absolut nicht schlau draus, was soll diese Haftung für den Zufall sein? Muss ich die bezahlen? Oder ist das auch so ein Ding wie Art 106.
Wer weiss das?
Art. 103
II. Wirkung
1. Haftung für Zufall
1 Befindet sich der Schuldner im Verzuge, so hat er Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung zu leisten und haftet auch für den Zufall.
2 Er kann sich von dieser Haftung durch den Nachweis befreien, dass der Verzug ohne jedes Verschulden von seiner Seite eingetreten ist oder dass der Zufall auch bei rechtzeitiger Erfüllung den Gegenstand der Leistung zum Nachteile des Gläubigers betroffen hätte.
Wer glaub jemand zu sein, hat aufgehört jemand zu werden
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