ach her je... Rechnung verschlampt nun kam Inkassobrief

Tagesmamma
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1058
Schäm, sowas ist mir ja schon lange nicht mehr passiert aber jä nu, was mich mehr interessiert, im K-Tipp und Beobachter steht ja immer man solle den verzugsschaden nach OR 106 nicht bezahlen da nicht rechtens. Nun steht bei mir aber noch die Nummer 103 OR mit drauf
und ich werd da absolut nicht schlau draus, was soll diese Haftung für den Zufall sein? Muss ich die bezahlen? Oder ist das auch so ein Ding wie Art 106.
Wer weiss das?

Art. 103

II. Wirkung

1. Haftung für Zufall

1 Befindet sich der Schuldner im Verzuge, so hat er Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung zu leisten und haftet auch für den Zufall.

2 Er kann sich von dieser Haftung durch den Nachweis befreien, dass der Verzug ohne jedes Verschulden von seiner Seite eingetreten ist oder dass der Zufall auch bei rechtzeitiger Erfüllung den Gegenstand der Leistung zum Nachteile des Gläubigers betroffen hätte.

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ibag
Dabei seit: 14.11.2007
Beiträge: 1310
sollte nicht zuerst eine einfache mahnung ohne verzugszins kommen. denke eine anständige firma macht die so.

take it easy
Tagesmamma
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1058
Tja so eine ist ämel bei mir nie eingegangen, war selber überrascht, da die rechnung erst vor 30 tg fällig gewesen wäre.
jä nu , hab ja nicht pünktlich bezahlt selber schuld, aber fand es auch grad ein bisschen übertrieben
wenn ich denke das ich gleich jedem Schuldner ohne Mahnung ein Inkassobüro auf den Hals hetzen würde, phu da wären wir die Kunden schneller los als wir pap sagen könnten

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lalai
Dabei seit: 12.10.2003
Beiträge: 225
vor ca 6 Monaten wurde unsere neue Küche montiert, 21000FR von 24000Fr ist bereits bezahlt, 3000 sind ausstehend, da einerseits Kratzer drin sind von Anfang an, u zweitens, 2 Schranktüren noch nicht richtig montiert von innen, dies sind Sachen, die wir seit Monaten besprechen, immer wird gesagt, abwarten.Nun kam gestern ein Zahlungsbefehl, sind wir gezwungen , dies zu zahlen, o darf man Anspruch darauf haben , zuerst alle Leistungen von uns erfüllt werden, dann wird gezahlt.Habe noch nie einen Zahlungsbefehl gehabt, haben auch von der Firma nieee einen eingeschriebenen Brief erhalten.
Tagesmamma
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1058
ich würd mal meinen Rechtsvorschlag erheben und der Firma schriftlich und eingeschrieben mitteilen, das nach wie vor Mängel an eurer Küche seien, diese aufzählen und ihr den Restbetrag erst bezahlt wenn diese Mängel behoben sind.

Habt ihr den vorher nicht mit dieser Forma Kontakt aufgenommen bzw einen Eingeschrieben gemacht betreffend Mängel?

Oftmals ist es so bei diesen Firmen das die Ausührenden mit der rEchnungsabteilung gar nicht komunizieren und de gar nicht wissen was da abgeht.
Also ich würd da anrufen umgehend

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vicious
Dabei seit: 22.09.2002
Beiträge: 23
@lalai
ich würde auch Rechtsvorschlag erheben. Um diesen zu beseitigen muss der Küchenlieferant seine Forderung begründen. Evt. gibt es dann eine Vorladung zum Friedensrichter. Wenn ihr alles dokumentiert habt und euren Fall da schildern könnt und auch sagt, dass ihr die Forderung begleicht sofern alle Mängel behoben seid, dann habt ihr gute Chancen.

Nebst dem Rechtsvorschlag würde ich wie von Tagesmama einen eingeschriebenen Brief mit den Mängeln schreiben. Auch würde ich im Brief die Gespräche mit Datum dokumentieren.

lg vicious
Fortuna
Dabei seit: 22.04.2003
Beiträge: 225
@lalai
Solltet ihr trotzdem bezahlen ohne dass diese Schäden behoben sind, dann könnt ihr davon ausgehen, dass sie nieee mehr behoben werden!
Diese Erfahrung haben wir mit Handwerkern gemacht.

Gehe wie von Tagesmamma beschrieben vor!