nela, die "alte" Gemeinde muss die Menschen im ersten Monat nach dem Umzug unterstützen, damit die Klienten und die "neue" Gemeinde Zeit hat die Hilfe wieder einzufädeln.
Wenn eine Gemeinde einen Klienten abschiebt (sprich ihn aktiv dazu bringt in eine andere Gemeinde zu ziehen), kann es sein, dass die alte Gemeinde 5 Jahre lang eine Rechnung für diese Klienten bekommt. Entscheiden über die Höhe und Art der Unterstützung tut aber die neue Gemeinde. Da keine Gemeinde Lust hat mehr zu zahlen als nötig wird sich jede Gemeinde hüten, die Klienten so offensichtlich zu einem Wegzug zu bewegen, dass es unter Abschiebung läuft.
Ein Telefonanruf für eine Wohnung ausserhalb der eigenen Gemeinde währe def. zu aktiv. Wenn eine Sozialarbeiterin dies auf einem Dienst machen würde, wäre sie vermutlich ihre Stelle los.
Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ... heiss!

Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ... heiss! :-P