Sozialhilfe (und Prämienverbilligung) sind kantonal geregelt - Vergleiche bringen nur innerkantonal etwas.
@Windrösli: wenn Du nicht mehr unterstützt wirst, gibt es keine Grundlage, Dir vorzuschreiben bei welcher Kasse Du Dich versichern musst. Die gibt es auch nicht während der Unterstützung, aber in gewissen Kantonen werden die KVG-Prämie nur noch bis zu einer bestimmten Höhe übernommen, was darüber ist musst Du aus dem Grundbedarf selbst finanzieren.
Wenn die Wohnung gewechselt werden muss, weil die Miete über der von der Gemeinde festgelegten Limite liegt, so hat man bis zum nächsten Kündigungstermin Zeit, eine neue zu suchen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss auch eine überhöhte Miete von der Sozialhilfe übernommen werden.
Sozialhilfeempfänger tun immer gut daran, für Entscheide mit denen sie nicht einverstanden sind eine beschwerdefähige Verfügung zu verlangen.