Das Gesetzt ist hier etwas undeutlich. Bis zur Schulpflicht dürfen die auf dem Trottoire fahren. Der Begriff Schulpflicht ist theoretisch mit der Integration des Kindergartens in die Schule jedoch um praktisch zwei Jahre nach unten gerutscht. Auf die Strasse dürfen sie jedoch erst, wenn sie Verkehrstauglich sind, was keiner scharfen Altersgrenze entspricht und individuell der Entwicklung jedes einzelnen Kindes irgendwo zwischen 8-10 Jahren ist.
Dazwischen klafft jedoch ein Loch von mehreren Jahren in denen Kinder rechtlich weder auf dem Trottoire noch auf der Strasse fahren dürfen. Praktisch alle Polizeistellen von Kanton bis Gemeinden haben da aber eigene Richtlinien, welche sie irrtümlich als Gesetz verkaufen und so auch als Information an die Eltern abgeben.
Hier ein paar Links, welche das Dilemma in der Praxis veranschaulichen.
http://www.ferox.ch/faq/velo_trottoir.htm
http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/aarau/kinder-sollen-auf-dem-trottoir-fahren-107319723
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20023746
Auch die Motion von Feuscher Franziska berücksichtigt nicht, dass man für die Benützung der Strasse Verkehrstauglich sein muss, was 7-Jährige Kinder klar noch nicht sind und auch die Antwort ist undeutlich, da de unterscheidung von fahrzeugählichen Geräten zu Velos darin liegt, dass Velos voll ausgerüstet sind. Prinzipiell darf jeder Erwachsene mit einem Velo ohne Bremsen auf dem Trottoire fahren, ein Kind mit einem Super-Bike jedoch nicht, da man das eine als fahrzeugähnliches Gerät bezeichnen kann und das andere jedoch nicht mehr.
Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)