alleine mit dem Velo auf die Strasse

allusttasch
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.08.2003
Beiträge: 548
Kann mir jemand sagen, ab welchem Alter ein Kind alleine, ohne erwachsene Person, mit dem Velo auf die Strasse darf ?

Ist dies der Fall ab 7 Jahren?

Ab 1. Klasse (auch wenn das Kind noch 6 jährig ist)?

Oder aber, ab bestandener Veloprüfung ?

Wir hatten dieses Thema gestern und ich muss ehrlich gestehen, dass ich es nicht weiss.

lg allusttasch
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ein Polizist sagte mal, ein Schulkind darf mit dem Fahrrad auf die Strasse.
Also, wenn es bereits zur Schule geht, Alter egal. Es muss sicher fahren können und mit den Füssen beim Sitzen den Boden berühren können.

Bei uns dürfen sie ab 3. Klasse, bei bestandener Veloprüfung und einen Schulweg von min. 1 km mit dem Fahhrad zur Schule fahren.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Das Gesetzt ist hier etwas undeutlich. Bis zur Schulpflicht dürfen die auf dem Trottoire fahren. Der Begriff Schulpflicht ist theoretisch mit der Integration des Kindergartens in die Schule jedoch um praktisch zwei Jahre nach unten gerutscht. Auf die Strasse dürfen sie jedoch erst, wenn sie Verkehrstauglich sind, was keiner scharfen Altersgrenze entspricht und individuell der Entwicklung jedes einzelnen Kindes irgendwo zwischen 8-10 Jahren ist.
Dazwischen klafft jedoch ein Loch von mehreren Jahren in denen Kinder rechtlich weder auf dem Trottoire noch auf der Strasse fahren dürfen. Praktisch alle Polizeistellen von Kanton bis Gemeinden haben da aber eigene Richtlinien, welche sie irrtümlich als Gesetz verkaufen und so auch als Information an die Eltern abgeben.

Hier ein paar Links, welche das Dilemma in der Praxis veranschaulichen.
http://www.ferox.ch/faq/velo_trottoir.htm
http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/aarau/kinder-sollen-auf-dem-trottoir-fahren-107319723
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20023746

Auch die Motion von Feuscher Franziska berücksichtigt nicht, dass man für die Benützung der Strasse Verkehrstauglich sein muss, was 7-Jährige Kinder klar noch nicht sind und auch die Antwort ist undeutlich, da de unterscheidung von fahrzeugählichen Geräten zu Velos darin liegt, dass Velos voll ausgerüstet sind. Prinzipiell darf jeder Erwachsene mit einem Velo ohne Bremsen auf dem Trottoire fahren, ein Kind mit einem Super-Bike jedoch nicht, da man das eine als fahrzeugähnliches Gerät bezeichnen kann und das andere jedoch nicht mehr.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Gelöschter Benutzer
@pluto: wow, danke für die ausführliche Antwort. Bei uns wird das Thema auch langsam aktuell, jetzt wissen wir, woran wir sind.
*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
wir waren an so einem Velofahrkurs und dort sagte der Polizist dass die Kinder erst ab der 3. Klasse auf die Strasse sollten

hier ist noch ein Link von der Bfu:

http://www.ar.ch/fileadmin/user_upload/Departement_Sicherheit_Justiz/Kapo/Jugendkontakt/Downloads/Merkblatt_Schulweg__Fahrrad.pdf
Ultramarin
Dabei seit: 30.03.2009
Beiträge: 1425
Ich würde nie, nie ein 6-8 Jähriges alleine mit dem Velo auf die Strasse lassen! Setzt Euch mal auf die Höhe eines Kindes mit einem 20' er Velo, und schaut wie schlecht übersichtlich der Verkehr ist. Ich bin überzeugt Kinder sind massiv damit überfordert.

Meine 12-Jährige wurde kürzlich auf einer Kreuzung angefahren, hat mir extrem zu denken gegeben, wie zerstreut Kinder sein können, wenn sie gerade etwas wichtiges vor haben, und pressieren!

Klar kommt es noch drauf an ob in der Stadt oder auf dem Land. Wir sind in der Stadt.

We stopped checking for monsters under our bed, when we realized they were inside us
RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 1792
Also ich würde meine 6jährige auch nicht alleine auf die Strasse lassen und wir wohnen in einem Landkaff mit wenig Verkehr. Mal abgesehen davon, das man sie von der Körpergrösse her noch gut übersehen kann, sie ist schlicht und einfach zu unvorsichtig und kennt auch die Verkehrsschilder/-regeln noch gar nicht. Sie braucht also schon noch Begleitung, die ihr sagt was sie zu tun hat.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@Cisi, wegen den Bussen von der Polizei weiss man relativ schnell woran man ist, durch die Infos welche sie von der örtlichen Polizei in der Schule erhalten. Wie es aber nach einem allfälligen Unfall vor Gericht heraus kommt ist jedoch ungewiss, vor allem wenn das Kind nicht Opfer, sondern Täter gegenüber einem Fussgänger ist, wobei es hier hauptsächlich um die finanzielle Regelung der Haftpflicht gehen würde, da ein Kind strafrechtlich noch nicht belangt werden kann.

Unterm Strich steht daher die frage nach allfälligen Bussen (Mittwochnachmittage) im Vordergrund und dabei kann man sich zumindest im eigenen Ort/Kanton auf die Aussagen der jeweiligen Polizei verlassen.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Gelöschter Benutzer
@pluto: versteh ich dich richtig, da werden Kinder gebüsst, wenn sie am Mittwoch Nachmittag auf dem Trottoir Velo fahren? Boah.
Haftpflicht und umfahren: ja stimmt, diese Seite hab ich mir noch kaum überlegt.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
nee, zu unserer Zeit war es noch üblich, dass man am Mittwochmittag zum Verkehrsunterricht und anschliessendem Polizeiautowaschen mussten, statt wie Vati eine Busse zu bezahlen, wenn man mal was gemacht hat das gegen SVG oder VRV verstiess.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)