angezeigt - was nun?

boeselkraut
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.03.2009
Beiträge: 342
von meinem ex haben die geneigten leserInnen bereits einiges gehört. ich habe nun noch eine frage: er wurde viermal, von mir und von unsern nachbarn, wegen häuslicher gewalt angezeigt. einmal mussten wir zusammen vor einen richter. ich musste bei der polizei aussagen und zum gerichtsmediziner ect. das ist jetzt fast drei jahre her und ich habe nie wieder weder von der polizei noch vom gericht irgendetwas gehört. mein ex und ich sind seit eineinhalb jahren getrennt - ich kann/mag ihn nicht fragen, ob die anzeigen irgendeine konsequenz gehabt haben - er würde mir eh nicht antworten. wie muss ich vorgehen, um zu erfahren, ob und wie er bestraft wurde?
bitte nicht moralen, nur ernsthaft auf die frage antworten - merci!!
Bambam
Dabei seit: 29.06.2004
Beiträge: 236
Vermutlich hast Du ja noch die Vorladung von damals vom Gericht. Dort steht auch die Fall-Nummer, etc drauf. Dann hast Du alle Angaben, die Du brauchst, um Dich beim Gericht kundig zu machen.
Viel Glück und viel Kraft.
Gelöschter Benutzer
ich würde der sache nicht mehr nachgehen.
boeselkraut
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.03.2009
Beiträge: 342
blubberdiblubb
wieso nicht? wenns mir egal wäre, dann hätt ich ihn gar nicht anzeigen müssen

bambam
danke für den tipp mit der fallnummer

promedan
'bei gericht anrufen' kam mir auch in den sinn - aber WEM?
boeselkraut
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schubs
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Also ich würde auch beim Gericht anrufen und dort die Akten-Nummer angeben. Falls die nichts wissen, können sie dir Tipps geben, wie du zu deiner Auskunft kommst.
Und falls noch nichts passiert ist, kann du dich erkundigen.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Ich vermute, dass du als Opfer auch berechtigt wärst ein Strafregisterauszug zu verlangen. Nachteil, es kostet und sehr wahrscheinlich würde er über diese Auskunft auch informiert, daher wie schon geschrieben beim Gericht nachfragen. Normalerweise, sollten aber Urteile so wie auch Einstellungsverfügungen als Kopie an alle beteiligten versendet werden.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
boeselkraut
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danke für eure antworten - ich werde heute morgen mal das gericht anrufen!
häbet e schöne tag
Franzie
Dabei seit: 01.01.2002
Beiträge: 106
Es nimmt mir Wunder ob Du eine Antwort bekommen hast oder abgeblitzt bist mit der Begründung "Privatsphäre" da ihr nicht mehr zusammen lebt?

Das wichtigste ist nicht nie umzufallen, sondern immer wieder aufzustehen
boeselkraut
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grummel grummel franzie
ich habe nach langem suchen den gerichtsbescheid doch noch gefunden bei mir. es sind reine geldstrafen um die 2000.--. ob er schon mit abbezahlen angefangen hat? ich habe jedenfalls persönlich nichts davon.