Anspruch auf Suva Rente als Witwe wer kennt sich aus damit?

mama
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.10.2002
Beiträge: 377
Demnächst muss ich einige Dinge erledigen mit der Suva und anderen involvierten Versicherungen.

Mein Schwiegervater ist tragisch ums Leben gekommen bei einem Unfall in Croatien, er war 61 Jahre alt und hatte eine Suva Rente wegen einem anderen Unfall das vor über 10 Jahren passiert ist.

Vor 5 Jahren ist er mit der Schwiegermutter nach Croatien ausgewandert...

Nun ist er ums Leben gekommen, seine Frau mit der er 40 Jahre lang verheiratet ist ist zurück geblieben..

Nun muss ich sein Tod jetzt bei der Suva melden und bei seiner Pensionskasse Versicherung und habe mich ein wenig umgeschaut im google und ich werde daraus nicht schlau, so wie es aussieht hat sie ja gar kein Anspruch auf eine Hinterlassenen Rente der Suva weil sie nicht kleine kinder hat...
Oder ist das nicht so? Irgendwas steht auch wenn sie über 45 Jahre ist dann hat sie wiederum Anspruch, sie ist 60! ist selbst schwer herzkrank und hat keine eigene rente weil sie immer hausfrau und mutter war.

hoffe jemand kann mir einwenig helfen wie ich da sam besten angehen kann da ich ich immernoch sehr mitgenohmen bin von dem allem aber ich muss abklären welche Unterlagen benötigt werden solange mein mann noch dort unten ist..
Alma
Dabei seit: 23.02.2010
Beiträge: 139
Dann rufst du mal bei der Suva an und klärst das dort direkt, anstatt hier im Forum, wo du sowieso verschiedene Antworten bekommst.
Gelöschter Benutzer
verwitwetenrenten bekommt auch in der schweiz nur, wer für kinder unter 18 jahren aufzukommen hat. das wurde vor einigen jahren bei irgendeiner ahv revision so eingeführt.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Wittwenrente bei der AHV gibt es unter fogenden Umständen.

Minderjärhige Kinder
oder
Mind. 45 Jährig wenn das jüngste Kind 18 ist (Weiss abern icht ob das für die Vergangenheit auch gilt)
oder
10 Jahre verheiratet

BVG sollte entweder ein Todeskapital kommen oder eine Rente
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Bevor ich bei der SUVA anrufen würde, wäre ein Vorgespräch mit einer Sozialarbeiterin als Vorbereitung für mich wichtig.

Hier wäre EINE Möglichkeit, die sicherlich Erfahrung haben oder dich an die richtige Stelle verweisen.
http://www.auslaenderdienstbl.ch/index.php?option=com_content&task=blogcategory&id=31&Itemid=93

SUVA, da erklärst du wahrscheinlich mehreren Personen welches Problem du hast und dann sagen sie dir:
Vollmacht
Kopien der Verfügungen
Sterbeurkunde usw.
vorher geht nichts....

Wenn du das alles schon hast, eine Zusammenstellung der wichtigsten Infos schriftlich beilegen könntest, dann braucht es nur noch die richtige Person für die Bearbeitung bei der SUVA.
mama
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.10.2002
Beiträge: 377
erna vielen dank, vollmacht von der schwigermutter brauche ich nehme ich an denn für sie muss ich ja das versuchen zu regeln?
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
nach meinem wissen bist du bei der suva eh an der falschen adresse, die bezahlen doch kein hinterbliebenen bzw. witwenrenten. die suva bezahlt doch nur den direkt betroffenen.
meines wissens wäre dies die ahv, kann mich aber auch irren, wenn die kriterien stimmen.

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
*paxxie*
Dabei seit: 29.06.2010
Beiträge: 1478
Ja, ich würde auch sagen, sehr wahrscheinlich bekommt sie Wittwenrente von der AHV, aber nichts von der SUVA

Und dann eben von der Pensionskasse.
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
@erna
nur wohnt die Schwiegermutter gar nicht mehr hier in der Schweiz sondern in Kroatien
Gelöschter Benutzer
königin, die schweiz zahlt ahv renten in die ganze welt aus.