anstandslose leute

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
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oldboy, das wäre dann nötigung icon_wink.gif

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
oldboy
Dabei seit: 07.10.2006
Beiträge: 797
Nein. Das wäre ein faires Angebot, wie man das Problem des Hausfriedensbruches lösen könnte ohne die Justiz unnötig zu beschäftigen... Unser letzter Vermieter ging sehr schnell auf dieses Angebot ein. Es war ihm nämlich dann doch sehr peinlich, als meine Partnerin früher nach Hause kam und ihn in unserer Wohnung fand...

Im Fussball geht es nicht um Leben und Tod, es geht um mehr.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
dennoch bleibt es, aus REIN juristischer sicht eben doch nötigung.
wenn eure lösung für beide gestimmt hat, ist's ja ok...

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
oldboy
Dabei seit: 07.10.2006
Beiträge: 797
Es war eine WinWin-Situation: Er hatte keinen Àrger und sparte Kosten und wir mussten nicht putzen, resp. ein Putzinstitut bezahlen. Und noch schlimmer für ihn: Wir kauften die Nachbarliegenschaft... und er musste uns nachher wegen seiner über die Grenze ragenden Bäume um Erlaubnis fragen...

Im Fussball geht es nicht um Leben und Tod, es geht um mehr.
losgelöst
Dabei seit: 09.05.2007
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Werden verkaufte Immobilien nicht besenrein übergeben?
Gelöschter Benutzer
@windrösli.

Ich weiss nicht mehr wie lange die Mieterstreckung war. Ist schon 18 jahre her. Schau mal auf www.mieterstreckung.ch nach . Vielleicht findest Du was.
Jetzt kommt mir grad noch in den Sinn. Die Garage hat ja einen seperaten Mietvertrag. Die Käufer wollten aber nicht unsere Garage sondern die der Nachbarin. Jetzt hätten wir ,nach ihnen, die Garage noch selber kündigen müssen und einen Monat länger bezahlen.Obwohl wir ja gar nict mehr dort wohnten. Ich bin sooo froh haben wir nun ein Haus. Muss zwar sagen bei den zwei anderen Blöcken in denen ich wohnte, war alles ok.
abraxas
Dabei seit: 29.01.2005
Beiträge: 298
Wende Dich mit Deinen Fragen telefonisch an die kantonale Mietschlichtungsstelle, die beraten in solchen Fällen, und die Antworten dort stimmen auch zu 100%
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
mein ehemaliger vermieter hatte einen schlüssel und ging regelmässig in unsere wohnung - leider habe ich keine beweise - doch als ich es vermutete,habe ich alle zimmertüren abgeschlossen und die schlüssel mitgenommen. icon_frown.gif - bin ich froh da raus zu sein!

ich meinte der vermieter hat das recht die wohnung interessenten zu zeigen, du musst ihn gewähren lassen. er muss es einfach vorher anmelden. schau einfach, dass du in nächster zeit es immer ordentlich hast - oder schliss den puff in ein schrank ein :0).

hast du eine nachbarin, die am samstag, für dich da sein kann?
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
wünsche dir viel glück bei der wohnungssuche!
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Er muss die Termine mit dir im Voraus abmachen und er muss auf dich Rücksicht nehmen. Bist du nicht da oder hast keine Zeit, geht es nicht, fertig

Als ich meine Wohnung verkaufte, schaute ich dass ich diese den Interessenten allen am gleichen Tag zeigte.

Den Tag und die zeit hatte ich vorher mit dem Mieter abgemacht und er war dann auch nicht da.

Im übrigen hatte ich als Vermieter immer einen Schlüssel für meine Wohnung behalten. Für alle Fälle. Aber natürlich wäre ich nie rein ohne wissen der Mieter