Anzeige gegen @nokia usw

mauserl
Dabei seit: 20.07.2008
Beiträge: 1186
korrektur; nicht verpasst, ist ja nicht wichtig aber ich find dann die andeutungen schon komisch... icon_smile.gif

du bist nicht allein
schnubbel
Dabei seit: 19.02.2004
Beiträge: 263
Danke GabrielA

endlich mal vernünftige Infos. Das war aber auch eine schwere Geburt
Blumerl
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1497
Ich unterschreibe bei Memem.
*paxxie*
Dabei seit: 29.06.2010
Beiträge: 1478
Also dass Nokia Kinder hat, kann ja jeder selber herausfinden aus ihren alten Beiträgen.
schnubbel
Dabei seit: 19.02.2004
Beiträge: 263
Also, um nicht den Sinn des Themas zu vergessen. Die Geschädigten können sich immernoch unter obiger emailadresse melden.
mann_o_mann
Dabei seit: 04.04.2007
Beiträge: 324
Na promedans Aussage war ein feiner Wink, also seid etwas dankbarer anstatt zu motzen icon_smile.gif
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Hier noch die Uebersetzung:

Der Grundsatz In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“), kurz Zweifelssatz, ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben.
mann_o_mann
Dabei seit: 04.04.2007
Beiträge: 324
Und was wird nachher der in dubio reo evtl. tun?
Gelöschter Benutzer
na was wohl? die geschädigten nochmals tüchtig in die pfanne hauen!!!
hier liegen doch überhaupt keine zweifel vor, im gegenteil, sie gibt es ja sogar zu!
@Promedan
Dabei seit: 28.07.2011
Beiträge: 342
Die Geschädigten *lol*. Ihr macht jetzt aber echt ein Fass auf. Ein Betrugs Betrag von 50 - 120 CHF ist unangenehm. Das wird auch ein Richter so sehen.
Redet doch einfach mal mir der Dame und fordert euer Geld.