Der Grundsatz In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“), kurz Zweifelssatz, ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben.
na was wohl? die geschädigten nochmals tüchtig in die pfanne hauen!!!
hier liegen doch überhaupt keine zweifel vor, im gegenteil, sie gibt es ja sogar zu!
Die Geschädigten *lol*. Ihr macht jetzt aber echt ein Fass auf. Ein Betrugs Betrag von 50 - 120 CHF ist unangenehm. Das wird auch ein Richter so sehen.
Redet doch einfach mal mir der Dame und fordert euer Geld.