Arbeitsrecht - Operation Kind

Talunga
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.11.2013
Beiträge: 0
Hallo zusammen

Leider finde ich nichts beim googeln. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Mein kleiner Sohn wird am Freitag Morgen operiert. Es ist nichts schlimmes. Also keine Sorge!

Jedoch geht es nun um folgendes: Ich arbeite Teilzeit und die OP findet jetzt gerade an einem Arbeitstag statt, da das Spital nur dann Kleinkinder operiert. Überall lese ich, dass man berechtigt ist bis zu 3 Tage bei Krankheit der Kinder zu Hause zu bleiben. Wie ist das jedoch mit einer OP? Vorallem weil ich ja Teilzeit arbeite und es sich um einen ambulanten Eingriff handelt?

Ich hoffe jemand kann mir hier einen fachmännischen Rat geben und danke schon mal im voraus dafür
*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
wenn es schon eine geplante OP ist, warum besprichst du dann so etwas nicht mit deinem Arbeitgeber?!
Fortuna
Dabei seit: 22.04.2003
Beiträge: 225
Ich würde dafür meinen Angestellten sofort freigeben, ohne irgendwelche Abzüge. Ausser vielleicht du hast die letzten Monate schon einige Male gefehlt, weil der Kleine krank war.
Besprich es mit deinem Chef.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Krankheit oder OP spielt keine Rolle. Nach OR hast du drei Tage zur Verfügung wenn du familiären Verpflichtungen nachkommen musst. Und eine OP beim Kleinkind gehört da dazu.
Also beim Chef die Absenz anmelden.

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
Beiträge: 1317
Wir warten bei unserer Tochter auf einen OP-Termin.

Obwohl sie bereits älter ist hat sie bereits angemeldet, dass sie möglicherweise froh wäre, wenn ein Elternteil bei ihr übernachtet. Wir werden uns sicher entsprechend organisieren - die Arbeit ist da klar an zweiter Stelle. Natürlich wäre es ideal, wenn die OP nicht auf meine Arbeitstage fällt, aber wenn doch, dann nehme ich dann frei.

Wenn du nur einen Arbeitstag hast - vielleicht kann ja auch dein Mann an dem Tag einspringen?
Das ist zwar keine fachmännische Auskunft - ist bei uns einfch auch grad ein Thema.
Alles Gute für die OP und euch Eltern viel Zuversicht icon_smile.gif

[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 27.11.2013 um 15:23.]

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
Talunga
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.11.2013
Beiträge: 0
@fanta: die Chefin weiss selber nicht was arbeitsrechtlich gilt und die, welche unsere Löhne macht, wollte schon in meinem Mutterschaftsurlaub die Ferien kürzen. Danach kürzte sie mir noch Spesen ohne Vorher jemanden von der Führungsetage zu fragen und als ich ihr sagte, dass sie das nicht zu kürzen hätte, wollte sie eine Unterschrift vom Chef. Kürzen tut sie gerne bei allem möglichen. Daher wird die auch eher sagen, ich hätte diesen halben Tag nicht als bezahlte Absenz. Das Vertrauen ist halt nicht so da. Also kläre ich das sonst ab.

@Fortuna: nein habe ich nicht. Arbeite seit dem Mutterschaftsurlaub wieder da und fehlte noch kein einziges Mal. Also das wäre kein Problem. Hab sogar mehr wie 50% jeden Monat gearbeitet.

@Universum: Danke. Ich dachte mir schon fast, dass OP der Krankheit ansich gleichgestellt ist. Nur wird halt überall immer nur von Krankheit geredet, aber nie von OP's, was mich persönlich verunsichert hat.

@taraxacum: ich arbeite 50%. Ist also fast egal ob ich oder er. Zudem hat er im Moment wohl noch mehr Stress im Büro wie ich. Also gehe ich mit dem Sohn. Auch ich wünsche Euch alles Gute für die OP und viel Zuversicht. Hoffe es läuft alles glatt bei Euch. Bei uns ist es eine Dermoidzyste, die er seit Geburt über dem Auge hat. Und die wurde jetzt halt grösser. Hoffe bei der Tochter ist es nichts schlimmes.

@alle, die geantwortet haben: Danke dass Ihr Euch die Zeit dafür genommen habt. Ich gebe dies jetzt als bezahlte Absenz an.
dido
Dabei seit: 08.03.2002
Beiträge: 462
ICH würde meinem Chef sagen, dass ich wegen OP Kind am Freitag frei bräuchte und deshalb meine Arbeitszeit gerne auf Montagmorgen/Dienstagmorgen (oder was Dir dann passt) verschieben würde.
dido
Dabei seit: 08.03.2002
Beiträge: 462
Okay, das hab ich noch vor Deinem letzten Beitrag getextet icon_smile.gif Je nach Arbeitsplatz und Situation wäre ich auch nicht so grosszügig mit meinem Arbeitgeber... alles Gute!
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Eine planbare OP ist per se der Krankheit nicht gleichgestellt!

Im konkreten Fall, weil nur freitags operiert wird, liegen bestimmte Zwänge vor (Verschieben auf einen arbeitsfreien Tag geht nicht ...).
Ob das für eine Lohnfortzahlungspflicht ausreicht, kann ich nicht beantworten - es stellt eine Grauzone dar.

Auf der einen Seite kann man gerne mit dem Arbeitgeber das Gespräch suchen. Auf der anderen Seite darf man sich auch die Frage stellen, was kann der Arbeitgeber dafür, dass das Kind operiert werden muss?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
http://www.1eltern.ch/arbeitsrecht_kranke_kinder.html

Es spielt doch überhaupt keine Rolle ob OP oder Krankheit. Kann ja sein, dass die OP wegen einer Krankheit nötig ist.... Ein frisch operiertes Kleinkind bedarf nun mal der Betreuung eines Elternteils und dafür ist vorgesehen, dass man bis zu drei Tagen bezahlt frei machen kann.

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.