Arbeitsrecht - Operation Kind

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Universum

Welchen Teil oder Abschnitt des Links meinst Du konkret?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Paxxie
Dabei seit: 04.01.2002
Beiträge: 594
"fisi" schrieb:

. Auf der anderen Seite darf man sich auch die Frage stellen, was kann der Arbeitgeber dafür, dass das Kind operiert werden muss?


Hier fehlt mir die Logik, denn der Arbeitgeber kann ja genauso wenig dafür, wenn das Kind krank wird icon_wink.gif
ocean26
Dabei seit: 20.02.2004
Beiträge: 69
ich würde meinen Mitarbeitern in so einem Fall frei geben, ganz klar! Sogar bezahlt!
Aber das muss man nicht, auf jeden Fall kannst du dich abmelden wegen der OP, aber halt unbezahlt.
Du meinst aber nicht diesen Freitag oder?
Sonst wärst du ein klein wenig spät drin finde ich...
Alles Gute

Wenn Du keinen Mut zu träumen hast, so hast Du auch keinen Mut zu Leben!
lirumlarum122
Dabei seit: 18.09.2013
Beiträge: 184
Bei den bezahlten maximal 3 Tagen wegen Krankheit des Kindes geht es doch darum, dass diese ersten Tage nicht planbar sind, dass jedoch innert dieser 3 Tage eine Betreuung organisiert werden kann, wenn das Kind weiterhin krank sein sollte. Deshalb glaube ich nicht, dass sich eine geplante Operation direkt mit einer Krankheit vergleichen lässt. Du könntest beispielsweise diesen Arbeitstag abtauschen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
"Paxxie" schrieb:

"fisi" schrieb:

. Auf der anderen Seite darf man sich auch die Frage stellen, was kann der Arbeitgeber dafür, dass das Kind operiert werden muss?


Hier fehlt mir die Logik, denn der Arbeitgeber kann ja genauso wenig dafür, wenn das Kind krank wird icon_wink.gif


Auf eine OP kann man sich vorbereiten, sich organisieren. Eine Krankheit springt einen in der Regel an. Oder planst Du sie? Gibst Du anfangs Jahr mit den Ferienwünschen die Plandaten für Krankheiten ein?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
bei einer geplanten operation besteht grundsätzlich kein recht auf bis zu drei freie Arbeitstage.
die im obligationenrecht vorgesehene lösung ist lediglich dazu da, dass wenn ein Kind (unerwartet) krank wird - oder einen Unfall hat - eine betreuung für das Kind organisiert werden kann.

hingegen kann ein arzt mit einem ärztlichen zeugnis bestätigen, dass die notwendigkeit besteht, dass das kind durch die eltern betreut werden muss. in diesem fall stehen den eltern laut arbeitsgesetz bis zu drei tagen, die vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, zu.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 28.11.2013 um 22:07.]
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich habe selber mal im Personalbüro gearbeitet. Da war auch mal der Fall, dass das Kind einer Mitarbeiterin, krank war und längere Zeit im Spital war. Die Frau hat dann einfach das Krankheitszeugnis des Kindes eingeschickt.

Irgendwann meinte die Personalcheffin, dass das nicht mehr so gehe. Das Zeugnis sei ja nur für das Kind, nicht für die Mutter. Genaueres weiss ich nicht (mehr). Ich weiss nur, dass ich damals selber ein kleines Kind hatte und mit der Mutter fühlte. Wie sich das schlussendlich regelte, weiss ich nicht.

Ist halt schon blöd, wenn das Kind eine (geplante) OP hat, und die Mutter ausgerechnet dann arbeiten muss. Das Kind durch jemand anders zu betreuen, ist manchmal nicht so einfach. Mir ginge es wohl ähnlich. Ich möchte da mein Kind schon selber begleiten und betreuen. Da würde ich halt wirklich das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und anbieten, diese freie Zeit an einem andern Tag aufzuarbeiten, oder dafür unbezahlter Urlaub zu nehmen.

Ich hoffe, dass hier der Arbeitgeber auch ein Herz hat und sicher erkenntlich zeigt.

@Talunga: Deinem Kind alles Gute!!
*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
da hatten wir grosses Glück mit der Kulanz des Arbeitgebers, obwohl erst gerade ein Stellenwechsel erfolgte, konnte der Mann zwei Wochen Tag und Nacht beim Sohn im Spital bleiben und nachher ging er jeweils am Abend zum schlafen dorthin

übernahm dann jeweils die Tagesschicht, hatte noch ein Baby und ein Kleinkind zu Hause

taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
Beiträge: 1317
Wir haben den OP-Termin bekommen, festgelegt auf 6. Januar. 1 Woche Spitalaufenthalt. Und wie es so ist - es ist genau diese Woche, in der ich mit im Skilager wäre (obligatorisch, da ich in einer Schule arbeite). Tja....

Habe nun die Schulleitung und Lagerleitung informiert. Auch wenn der Vater vor Ort ist - natürlich möchte ich dennoch in der Nähe meiner Tochter sein. Mal sehen, wie sich das lösen lässt. Da ich ein sehr entgegenkommendes Arbeitsumfeld habe bin ich überzeugt, dass wir eine gute Lösung finden.

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@taraxcum: Da denkt sich Frau, die Kinder sind schon fast erwachsen, da sollte es kein Problem mehr sein mit Berufstätigkeit. Sollte es auch nicht. Doch, auch wenn die Kinder schon fast erwachsen sind, so brauchen sie uns doch noch in bestimmten Situationen. Kann mir sehr gut vorstellen, dass dein Arbeitgeber in dieser Situation Verständnis zeigt.

Dass dich deine Tochter braucht, und du bei ihr bleiben willst, verstehe ich vollkommen. Mir würde es nicht anders gehen.

Was ist denn mit der Tochter? Was muss sie operieren? Es tut mir sehr leid, dass ihr schon wieder etwas habt. Ich wünsche ihr jetzt schon alles Gute und hoffentlich baldige Genesung.