Arbeitsrechtliche Frage zum Modell Jahresarbeitszeit

jeruscha
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
Unser Arbeitgeber (Alters- und Pflegeheim) stellt um aufs Jahresarbeitszeitmodell.

Nun stellt sich mir die Frage, ob es für Teilzeitangestellte (zb. 60%) mit Familienpflichten irgendwelche "schützenden" Arbeitsrechtsbestimmungen gibt?
Ich habe schon einmal so arbeiten müssen, ich wurde mit einem 60% Pensum den Winter durch 130h ins Minus gezwungen und musste dafür im Sommer 45h pro Woche arbeiten. Ich bin zwar sehr flexibel, aber dennoch auf eine gewisse Konstanz angewiesen, einerseits kräftemässig, andererseits wegen der Kinderbetreuung.

Wer kennt sich aus?
emu
Dabei seit: 21.02.2007
Beiträge: 132
frag beim zuständigen berufsverband nach.
www.sbk-zh.ch für die kantone zh/gl/sh, ansonsten findest du unter www.sbk-asi.ch eine sektion für deine frage.
auch mit einem jahresarbeitszeitmodell müssen die gesetzlichen bestimmungen wie ruhezeiten etc. eingehalten werden.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
eine interessante fragestellung....

... wäre interessant, das ergebnis deiner abklärungen hier zu lesen.

vielen dank.
eleni
Dabei seit: 02.06.2004
Beiträge: 1380
ich arbeite auch mit Jahresarbeitszeit. Besonders für Teilzeiter ist dies positiv, da auch die Feiertage etc einberechnet sind.
Bei uns wäre es so: Wie die 60% eingeteilt werden, ist abzumachen/steht oft auf der Stellenausschreibung. Wann zu arbeiten ist, hat weniger mit der Jahresarbeitszeit im engeren Sinn zu tun, sondern mit der Stelle an sich und den weiter führenden Abmachungen (gibt es zwingende Anwesenheiten, Regelung bei hohem Arbeitsanfall etc). Aber das war ja schon vorher der Fall. Habt ihr ein neues Reglement dazu erhalten?
lala30
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 501
Wir haben dass auch, ist aber immer in etwa ausgeglichen. Ich verstehe Deine Aengste sehr gut, würde auch einmal bein SBK fragen.

solange man über Dich spricht, bist Du interessant!
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Mein Mann hat auch quasi Jahresarbeitszeit. An und für sich haben sie feste Arbeitszeiten, einen Plan fürs ganze Jahr, wann wieviel gearbeitet wird. Täglich müssen sie einige Minuten länger arbeiten, die eigentlich als Kompensation gilt für Tage wie Weihnachten/Neujahr, vor einem ges.Feiertag eine Stunde früher Feierabend usw.

Weihnachten/Neujahr ist die Fa. immer 10-14 Tage zu. Bisher wurde die Arbeitszeit durch die vorgeholte Zeit überbrückt. Doch vor 1 Jahr beschloss der Arbeitgeber, dass die vorgeholte Zeit als Ueberzeit gutgeschrieben wird und alle MA Ferien nehmen müssen.

Jene, welche keine Ferien mehr haben, müssen die neuen Ferien daran geben. In diesem Jahr fallen die Weihnachtstage aufs Wochenende, somit wären es 2 Wochen Ferien, welche die Arbeitnehmer nehmen müssen. Im Sommer ist die Fa. ebenfalls 2 Wochen geschlossen, somit wären das 4 Wochen Betriebsferien pro Jahr.

Die gutgeschriebene Ueberzeit müssen die MA einziehen, wenn sie - wetterbedingt oder weil grad zu wenig Arbeit - nicht arbeiten können.

So kam es oft vor, dass der Chef einen oder mehrere Mitarbeiter je nach Wetter- und Auftragslage nach Hause schickte.

Auch da frage ich mich, ob das vom Gesetz her erlaubt ist.

Ich würde Dir auch raten, Dich zu erkundigen. Gerade mit einer Familie möchte der Arbeitnehmer auch gerne mal etwas Zeit für die Familie.
vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
was steht in deinem jetzigen arbeitsvertrag?

theoretisch müsste dein arbeitgeber eine änderungskündigung machen. sonst gilt der alte vertrag weiterhin. hat er das geplant?

bei der jaz wird eine jahres soll-arbeitszeit vorgegeben. der arbeitgeber darf die rahmenbestimmungen wie minimale arbeitszeiten bestimmen. der monatliche lohn wird jedoch in gleichen teilen ausbezahlt.

falls du noch keinen neuen arbeitsvertrag hast, versuche bevor du den neuen unterzeichnest deine bedürfnisse, wenn möglich schriftlich zu klären.