Arbeitszeit in der Lehrlingszeit?

nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Dies ist ein ganz normaler Arbeitsvertrag, 5 Wochen Ferien ist in diesem Alter Gesetz und in Handwerkerberufen bzw. Gastgewerbe sind halt die Bedingungen anders als z.B. im KV.

Wichtiger als eine Stunde mehr oder weniger arbeiten wäre bei mir, dass das Kind in dieser Firma viel lernt und auch die Arbeitsbedingungen und das Klima für ihn stimmt.

Und, wenn es dem Jugendlichen gefällt, er mit dem klar kommt, dann hört als Eltern mal auf, immer negative Punkte zu suchen.
Gelöschter Benutzer
in unserer branche (handwerk) ist es NICHT erlaubt, dass die auszubildenden überstunden machen. sprich, sie dürfen also nicht mehr als 8.5 stunden am tag arbeiten und keine zusätzlichen tage.
ich weiss jetzt aber nicht, ob das in anderen branchen auch so ist.

auszubildende sind in erster linie dazu da, sie zu guten berufsleuten auszubilden und nicht als billige arbeitskräfte einzusetzen.
vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
schau im arbeitsgesetz nach, grünes büchlein. sonderschutzvorschriften bei jugendlichen Arbeitnehmern.

dort steht unter anderem, dass die arbeitszeit neun stunden nicht überschritten werden darf. Art. 31.
henna
Dabei seit: 19.08.2005
Beiträge: 78
der Lehrlingsvertrag meiner Tochter wurde damals vom Lehrlingsamt geprüft und bekam dann einen Stempel dass es i.O. sei. Ich weiss aber nicht ob das in allen Branchen so ist.
Meine Tochter arbeitet aber mehr als im Vertrag steht, erst hatte sie sogar eine 14-Tage-Woche da sie am Sonntag und Montag an einen Kurs musste. Der Chef bezahlte den Kurs und dafür wird ihnen die 2 Tage nicht als Ueberzeit angerechnet. In der selben Woche dann noch einen Kurs von 8 Uhr an, danach arbeiten bis 20 Uhr. Das war ganz schön happig und sie war auch völlig k.o.
Das Umfeld aber stimmt für sie, es ist ihr Traumberuf, sie geht gerne arbeiten und deshalb klagt sie auch nicht. Nach der Lehre hat sie dann auch wirklich viel gelernt und solche Kurse nützen ihr dann hoffentlich für die Jobsuche nach der Lehre.

"Lehrjahre sind keine Herrenjahre"
sunlady
Dabei seit: 25.04.2003
Beiträge: 17
@henna: Jeder Lehrvertrag wird geprüft vom Berufsbildungsamt (Ausbildungsbetrieb braucht auch schon vorgängig eine Bewilligung). Lernende dürfen nicht mehr 9 Std am Tag arbeiten, was darüber ist muss eine wichtige Begründung haben.
Was war das für ein Kurs, den deine Tochter machte? Einer direkt für den Betrieb oder sogar ein ÜK (überbetrieblicher Kurs)? Grundsätzlich müsste jeder Kurs, der vom Betrieb vorgeschrieben wurde, als Arbeitszeit verbucht werden. Auch ist die Firma verpflichtet dem Lernenden Erholungszeit zu geben.
schnin
Dabei seit: 14.09.2009
Beiträge: 197
das problem ist nur, und das ist meine lehrerfahrung, dass wenn man als einziger auf sein recht pocht und sich weigert und die anderen (insbezüglich andere lehrlinge) das ganze hinnehmen, ist man am ende in der firma "der gelackmeierte" weil die anderen es kaum verstehen werden wenn man sich gegen das team stellt... icon_wink.gif

leben und leben lassen
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Ich selber bin ja im Personalwesen tätig und habe nun einen Sohn, der im 2. Lehrjahr ist. Und nicht alles, was dort so läuft, ist nach dem Gesetz "zulässig".

Aber ist es nicht ein Abwägen, was wichtig ist im Leben eines Lehrling?

Soll ich wirklich reklamieren, wenn er (mit Begründung) länger arbeiten muss, wie alle anderen Mitarbeiter im Betrieb auch? Soll ich dem Vorgesetzten unter die Nase halten, dass mein Sohn als Lehrling am Sonntag nicht arbeiten darf, auch wenn sie übers Wochenende eine Ausstellung haben?

Oder ich kann dies einfach als Ausbildung akzeptieren, ihn störts nicht, er fühlt sich wohl, es ist sein Traumberuf, er lernt dort jede Menge ... und somit unterstütze ich ihn und hinterfrage nicht dauernd den Lehrbetrieb und suche nach Unregelmässigkeiten.

Auch in der Lehre ist es immer ein Geben und Nehmen.
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Ich würde auch mit dem Lehrlingsamt Kontakt aufnehmen.

Die dürfen eh nur Kontakt mit dem Lehrbetrieb aufnehmen, wenn ihr alls Eltern einverstanden seid. Sie kann euch als Anfang Tipps geben, wie ihr vorgehen könnt. Wenn dies nichts bringt, dann muss sich die Betreuungsperson vom Lehrlingsamt einschalten.

Also ich habe gerade bei einer Bekannten miterlebt, dass bei gewissen Sachen sehr sehr schnell gehandelt wird. Zuerst ein Schritt der Eltern in Richtung Lehrlingsbetreuer im Lehrbetrieb und als da nichts verändert wurde... zagg, Gespräch innert 2 Tagen.

Ruf an, du kriegst da kompetente Auskunft und wie du weitermachen sollst.
henna
Dabei seit: 19.08.2005
Beiträge: 78
@sunlady: nei es war kein üK, es sind zusätzliche Kurse wo sie auch ein Diplom erhalten.