Asyl in der CH auf Lebensdauer?

Carmen100
ThemenerstellerIn
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Gibt es für Familien, welche seit Jahren (20 und länger) als Asylanten in der CH leben, mit Kinder die hier geboren wurden, eine Regelung wie lange der Asylanten-Status gilt? Oder besser gefragt, haben diese eine reelle Chance, eine Aufenthaltsbewilligung, angefangen mit B, dann C zu bekommen oder wo kann man sich da informieren? Danke für jegliche Tipps.

Das Glas ist immer halbvoll....
*paxxie*
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Meinst du offizielle Asylanten, oder solche, die illegal hier sind?

Im ersten Falle:
http://www.fluechtlingshilfe.ch/asylrecht/status/anerkannte-fluechtlinge
Carmen100
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.05.2003
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Ja natürlich meine ich offiziell anerkannte, die in ihrem Land politisch verfolgt werden. Danke erstmal für die Seite.

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Chiquilla
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es gibt verschiedene Arten von Asylstatussen und Ausländerausweisen... die meisten Asylanten die ich kannte haben N bekommen, das bedeutet dass sie irgendwann wieder ausgeschafft werden können. Wenn sie aber vorläufig aufgenommen wurden dann bekommen sie F. Ich kenne nur einen Mann der den anerkannten Flüchlichtlingsstatus erhalten hat und keine Angst mehr haben musste ausgeschafft zu werden. Zum Glück kann man wenn man 10 Jahre hier lebte die Bewilligung B beantragen (ich weiss nicht ob es heute immer noch so ist). Mein Mann ist nicht über den Status N gekommen und er war während 8 Jahren Asylant in der Schweiz.

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Carmen100
ThemenerstellerIn
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@Chiquilla
Gibt es aber auch Fälle, wo man effektiv so lange wartet, bis die CH meint, ok, jetzt könnt ihr wieder in eure Heimat? Wenn jemand über 20 Jahre in der CH ist und Kinder hat die regulär die Schule besuchen muss man doch etwas machen können das sie über den Asylanten-Status kommen oder welches Amt ist da zuständig?

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monster
Dabei seit: 14.01.2003
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Anerkannte Flüchtlinge bekommen ein B-Ausweis (Jahresaufenthalt).
Es gibt aber viele die nicht anerkannt werden (vermutlich die meisten), da gibt es Unterschiede. Es gibt verschiedene Arten von vorläufig aufgenommenen Menschen. Da kann es sein, dass diese, wenn es die Lage wieder zulässt, ausreisen müssen.
Für den Ausländerstatus ist das Migrationsamt zuständig. Wenn Menschen 20 Jahre in der Schweiz leben könnten sie sich auch einbürgern lassen (wenn sie die anderen Bestimmungen) erfüllen.

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Chiquilla
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@Carmen je theoretisch ist das möglich. Ich bin jedoch nicht mehr so auf dem laufenden weil es uns ja nicht mehr betrifft. Aber ich erinnere mich gut an diese Zeit. Die Angst war immer da, dass sie ihn holen kommen und mitnehmen und ausschaffen, solche Geschichten haben bei uns auch immer wieder die Runde gemacht.
Nur, wenn jemand während 20 Jahren in der Schweiz lebt, dann hat er die Möglichkeit ein Gesuch für den B Ausweis einzureichen. Alle unsere Kollegen haben nun B oder sind Schweizer.

Aber man muss wissen: der B Ausweis wird einem nicht nachgeworfen... und man wird nicht darüber informiert, man muss sich selber informieren und ein Gesuch stellen; wenn man das nicht macht; dann ist man das Leben lang Asylant icon_frown.gif

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*savita*
Dabei seit: 22.06.2010
Beiträge: 1481
Hallo Carmen
ja, es gibt solche Fälle ! Bei uns im Nebendorf musste eine Familie nach X Jahren wieder zurück ins Heimatland, da keine Gefahr mehr bestand. Die Entscheidung liegt beim Kanton, glaub ich. Die ganze Dorfgemeindschaft ging auf die Barrikaden, mit Briefen, Bittschriften und sogar Anwalt. Hat leider nichts genutzt icon_frown.gif