"dibidaebi" schrieb:
Wichtig ist das er geprüft ist und das Prüfungsdatum nach oder ab 2004.
wieso denn dass? meinst du wegen der ECE-R Nummer?
Homologation (Gütesiegel ECE-R)
Die Kinderrückhaltevorrichtungen müssen mindestens
die Sicherheitsstandards des entsprechenden
ECE-Reglements der Serie 03 entsprechen.
Die Eltern können dies auf der orangen Etikette
am Kindersitz überprüfen (Beispiel unten aufgeführt).
Geprüft und zugelassen gemäss ECE-Reglement
Nr. 44
Zugelassenes Körpergewicht
"E" = Prüfzeichen. Ziffer = Zulassungsland
(E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien,
E4 = Holland, E14 = Schweiz, usw.)
Seriennummer:
Die Nummer muss mit der Ziffer 03 oder höher
beginnen
Rückhaltevorrichtungen der Serien 44.01 und 44.02, hergestellt
vor 1995, dürfen somit ab dem 01. April 2010
nicht mehr verwendet werden.