Bau - Einsprache, wer kann uns helfen?

Raschka
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 16.01.2006
Beiträge: 149
In unserem Quartier ist ein Bauvorhaben geplant, so an einer Quartierkreuzung. Wenn die Kinder von unserer Strasse in den Kindergarten/Schule gehen, müssen sie dort bei dieser Kreuzung abbiegen.
Bis jetzt ist die Kreuzung sehr übersichtlich, kommt dann aber am Ecken ein Haus hin, wird es unübersichtlich und gefährlich, finden wir. Die Bauprofile stehen, und jetzt wars auch in der Zeitung wegen dem Bauvorhaben und Einsprachefrist. Da steht auch noch drin von einer beanspruchten Ausnahme: Erstellen von Vorplätzen im Bauverbotsstreifen gemäss Art. 80 SG

Nun also, wir möchten Einsprache machen, weil wir finden dass die Kreuzung dort so unübersichtlich und gefährlich wird.

Wer könnte uns helfen wie man so eine Baueinsprache schreibt und wird man da irgend einen "Erfolg" haben, wird da wohl jemand darauf reagieren oder wie läuft das alles ab, wenn jemand oder mehrere eine Einsprache macht?
eleni
Dabei seit: 02.06.2004
Beiträge: 1380
habt ihr denn abgeklärt, ob die Grenzabstände stimmen?
Smilelynn
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 749
Wenn sich die Bauleute an die Vorgaben halten, die für dieses Grundstück gelten, dann könnt ihr zwar Einsprache machen, bringt aber nichts!

Die Begründung, dass dir das Projekt nicht gefällt weil die Kreuzung unübersichtlich wird zählt nichts!

Wäre ja noch schöner wenn man einfach mit solchen Begründungen ein Bauvorhaben stoppen könnte, dann gäbe es auch keine ganzen Siedlungen mehr, steht ja immer ein Haus im Weg!
Das kannst du vergessen, mit einer solchen Einsprache wirst du nicht einmal das Bauvorhaben verzögern. Es sein denn, sie halten sich nicht an Grenzabstände, bauen zu hoch oder oder oder...

Spinne am Morgen, dann hast du es hinter dir!!
Gelöschter Benutzer
http://www.baueinsprache.ch/

Und sonst einfach mal "Einsprache" bei Google eingeben und du findest Vorlagen.

LG Eva Luna
Raschka
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 16.01.2006
Beiträge: 149
@eleni
@Smilelynn

Wo kann man dies abklären, ob die Grenzabstände stimmen, bei der Projektverfasserin oder beim Bauamt wo man die Einsprache hinschicken müsste oder wo??

Smilelynn, ich frage hier wirklich weil wir keine Ahnung haben und nicht wissen ob es überhaupt Sinn macht Einsprache zu erheben.
Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
die bauverwaltung der gemeinde kontrolliert ob bei einem bauvorhaben alle gesetzlichen vorschriften (grenzabstände, berechnungen etc.) eingehalten werden. von daher sollte da alles sauber laufen (ausser da wären solche am werk wie bei uns).
ihr könnt aber, am besten mehrere anwohner die der gleichen ansicht sind, eine einsprache machen mit eurer begründung, dass die kreuzung unübersichtlich wird. danacht gibt es dann eine einspracheverhandlung und evt. einen ortstermin wo das ganze besichtigt wird. das kann zur folge haben, dass einige kleine änderungen vorgenommen werden müssen/können damit die sicherheit gewährleistet ist. aber das ganze bauvorhaben könnt ihr nicht verhindern.
Smilelynn
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 749
Am besten gehst du zur Gemeinde, dort kannst du das Bauvorhaben einsehen. Wenn du sicher sein willst das die Unterlagen aufliegen, kannst du vorher noch anrufen. bei uns in der Gemeinde kann man einfach hingehen, die Unterlagen liegen dann in einem speziellen Raum auf. Das geht aber nicht überall. Grundsätzlich kann aber jeden die Bauunterlagen ansehen.

Es ist so, wenn alle Grenzabstände und auch sonst alle Anforderungen zum Grundstück eingehalten werden, dann hat eine Einsprache kaum eine Chance. Die Gemeinde ist oftmals auch daran interessiert dass die Grundstücke sinnvoll bebaut werden.

Hinter unserem Haus ist eine 2ha Wiese. Dort stehen nun auch Profile. Ich finde das Bauprojekt auch nicht toll, zudem nimmt es uns die Aussicht, weil es eben bis an die Grenzen baut. Unser Haus wird ca. 4m weniger hoch sein als der Block der dann davor steht... machen kann man nichts. Sie halten sich an alle Vorgaben. Unser Aussicht ist denen egal icon_wink.gif

Spinne am Morgen, dann hast du es hinter dir!!
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Jede Kreuzung hat Verkehrsvorschriften, sodass für alle klar sein sollte, wer wo Vortritt hat.

Wir haben hier gleich um die Ecke auch so eine Quartierskreuzung. Da die Autofahrer ab und zu vergessen, dass Rechtsvortritt gilt, hat es auch schon verschiedendlich Blechschaden gegeben. Kinder haben zwei Fussgängerstreifen, die auch genutzt werden... Eltern begleiteten anfangs Schuljahr die Kleinen, nun absolvieren die den Kindsgiweg schon alleine.

Anschauen würde ich folgendes:
Erstellen von Vorplätzen im Bauverbotsstreifen gemäss Art. 80 SG

Was genau heisst das, und wo befinden sich diese...

Aber wie schon mehrfach geschrieben, sieh dir die Pläne an. Die erklären dir auch was, solltest du es nicht verstehen.
Du kannst auch fragen, wie die Vorgehensweise ist für Einsprachen: das ist nämlich deren Job: Auskunft und Information
papageitaucher
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 107
Auch ich empfehle dir, dich vorgängig gründlich zu informieren, die Baueingabe auf dem Bauamt eurer Gemeinde zu studieren und dort Fragen zu stellen. Auch das Baureglement der Gemeinde sagt euch, was erlaubt ist und was nicht.

Wenn eure Einsprache nämlich abgelehnt wird, bezahlst du (wohl in den meisten Gemeinden) happige Gebühren dafür, dass sich die Baukommission mit "etwas so Unnötigem" beschäftigen musste ...

Gruss vom Papageitaucher
Raschka
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 16.01.2006
Beiträge: 149
Vielen Dank für Eure Tipps, Ratschläge, Kommentare.
Wir waren heute auf dem Bauamt zu einer Versammlung mit Bauherrschaft etc... und... das Bauvorhaben darf nicht so gebaut werden wie sie es geplant hatten.