Raschka
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 16.01.2006
Beiträge: 149
In unserem Quartier ist ein Bauvorhaben geplant, so an einer Quartierkreuzung. Wenn die Kinder von unserer Strasse in den Kindergarten/Schule gehen, müssen sie dort bei dieser Kreuzung abbiegen.
Bis jetzt ist die Kreuzung sehr übersichtlich, kommt dann aber am Ecken ein Haus hin, wird es unübersichtlich und gefährlich, finden wir. Die Bauprofile stehen, und jetzt wars auch in der Zeitung wegen dem Bauvorhaben und Einsprachefrist. Da steht auch noch drin von einer beanspruchten Ausnahme: Erstellen von Vorplätzen im Bauverbotsstreifen gemäss Art. 80 SG
Nun also, wir möchten Einsprache machen, weil wir finden dass die Kreuzung dort so unübersichtlich und gefährlich wird.
Wer könnte uns helfen wie man so eine Baueinsprache schreibt und wird man da irgend einen "Erfolg" haben, wird da wohl jemand darauf reagieren oder wie läuft das alles ab, wenn jemand oder mehrere eine Einsprache macht?
Bis jetzt ist die Kreuzung sehr übersichtlich, kommt dann aber am Ecken ein Haus hin, wird es unübersichtlich und gefährlich, finden wir. Die Bauprofile stehen, und jetzt wars auch in der Zeitung wegen dem Bauvorhaben und Einsprachefrist. Da steht auch noch drin von einer beanspruchten Ausnahme: Erstellen von Vorplätzen im Bauverbotsstreifen gemäss Art. 80 SG
Nun also, wir möchten Einsprache machen, weil wir finden dass die Kreuzung dort so unübersichtlich und gefährlich wird.
Wer könnte uns helfen wie man so eine Baueinsprache schreibt und wird man da irgend einen "Erfolg" haben, wird da wohl jemand darauf reagieren oder wie läuft das alles ab, wenn jemand oder mehrere eine Einsprache macht?