Baurecht ?

Lena 75
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.04.2006
Beiträge: 93
Salut zämä
Bin grad etwas frustriert, da wir soeben eine Absage der Nachbarn betreffend 30cm Baurecht bekommen haben. O.K dies ist ihr gutes Recht. Mann hätte uns Unterschrift gegeben, Frau möchte auf keinen Fall! Meine Frage, wenn wir es nun korrekt nch Baurecht ausschreiben-dürfen wir dann bauen, oder können Sie es mit Rekurs...noch verhindern? Frau drohte mit Anwalt, weil ihr Haus so an Wert verliere, und es zu dunkel würde...
Mein Mann meinte, wenn das Baurecht , Abstand ...eingehalten sei, könne Rekurs nur den Bauanfang verzögern - aber nicht das Recht auf bauen...
Stimmt die so? Hoffe fest für Sohnemann, welcher so nämlich noch ein Zimmer bekäme.
Schönes Wochenende
Katinka
Dabei seit: 29.08.2002
Beiträge: 752
Wir haben gerade die gleiche Situation, nur dass unser schwieriger Nachbar sofort unterschrieben hat. Wir bauen auf unsere Garage ein Zimmer für unseren Aeltesten, die Garage steht aber genau auf der Grenze und unser Nachbar musste alle Baupläne des Baugesuches mitunterschreiben, dazu darf das Zimmer keine Fenster gegen unseren Nachbarn haben. Ich ging vor drei Monaten fragen und zu meinem Erstaunen war er sofort einverstanden und hat vor ca. 1 Monat dann auch die Pläne unterschrieben. Wirklich freuen tue ich mich aber erst, wenn in einer Woche die Einsprachefrist abgelaufen ist.... man weiss ja nie.

Wenn ihr alles in den Normen macht, hat dein Mann recht. Sie könnten zwar Einspruch machen, der Bau würde sich verzögern, aber ohne ausreichenden Grund, haben sie keine Chance.
regula_ch
Dabei seit: 17.04.2008
Beiträge: 616
Wenn das Baugesuch ordnungsgemäss eingereicht wird, haben die Nachbarn keine Chance, dann muss das Gesuch bewilligt werden. ABER... je nachdem, wo ihr wohnt... ich spreche aus Erfahrung. Wenn der Nachbar den Gemeindepresi kennt, kann es schon etwas dauern... wir SIND eben eine Bananenrepublik.
Regula
Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
Wenn es ums NÄHER-Baurecht handelt und eure nachbarin Miteigentümerin der nachbarparzelle ist, geht es nicht ohne ihre Unterschrift. Könnt ihr es baulich nicht anders lösen? Was meint euer architekt?
Lena 75
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.04.2006
Beiträge: 93
@Colette ja genau, dass Näherbaurecht gibt er nicht, und ja, wir können es anders lösen, was aber eigentlich ihm sogar etwas mehr Schatten macht-weil es sich anstelle in die Breite in die Länge zieht-doch seine Frau möchte auch das "offizielle" in Ordnung mit Anwalt bekämpfen-mit der Begründung ihr Haus verliere mit dem Anbau an Wert, und wir könnten rein theoretisch auch auf eine andere Seite bauen, was für uns absolut kein Sinn macht.
@regula_ch Danke für deine Antwort, das beruhigt michicon_smile.gif, und zur Zeit regelt in unserer Gemeinde eine "neutrale Firma" das Bauwesen, weil Gemeindepräsi krankheitshalber ausfällt.
@Katinka, für euch einen guten Baustart, und mit Unterschriften bist du ja eh auf der "sicheren Seite"
NS65
Dabei seit: 27.11.2006
Beiträge: 245
frag noch hier www.haus-forum.ch
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Ja bei einer Baueingabe die alle Vorschriften und Abstände einhällt kann man mit Einsprachen meistens nur verzögern, aber aufgepasst nicht alles ist immer glasklar sonden vieles hat interpretationsspielraum, selbst das Niveau des gewachsenen Terrain kann bei unebenem Grundstück endlosse Diskussionen auslösen.
Wir haben soeben auch einen Fall wo wir das Näherbaurecht geben aber im Gegenzug nicht die volle Höhe ausgenutzt wird.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Flex
Dabei seit: 02.01.2006
Beiträge: 67
Wenn die 2.Variante gesetzeskonform ist, sollte es ja klappen.
Vielleicht wäre ein ruhiges Gespräch, mit der Bauverwaltung am Tisch eine Möglichkeit einiges an Nerven und v.a. Geld zu sparen.