taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
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@schnübi
Hmm, das finde ich doch nun sehr speziell. Bei dem von dir erwähnten Vorfall handelt es sich um ein Offizialdelikt, dass von Gesetzes wegen von der Polizei untersucht werden muss.
Eine Anzeige von Seiten des Bedrohten muss unbedingt erfolgen!
Hmm, das finde ich doch nun sehr speziell. Bei dem von dir erwähnten Vorfall handelt es sich um ein Offizialdelikt, dass von Gesetzes wegen von der Polizei untersucht werden muss.
Eine Anzeige von Seiten des Bedrohten muss unbedingt erfolgen!
Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.