Besteuerung bei Trennung

Dimidia
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.06.2009
Beiträge: 23
Wir konnten alles relativ einfach regeln was die Trennung betraf und haben keine amtliche Stelle aufgesucht. Der Haushalt ist aufgelöst. Wir haben ein gemeinsames Konto und jeder noch sein Eigenes. Budget haben wir selber erstellt. Kinderbetreuung ebenfalls geregelt. Nun habe ich aber gelesen, dass man, wenn man getrennt lebt, aufpassen muss, dass die Steuern nicht höher werden. Für mich total unlogisch da ja zwei Haushalte geführt werden und die finanzielle Belastung dementsprechend viel höher ist.
Hat mir jemand einen Tipp wo ich mich beraten lassen könnte? Oder muss ich einfach einen Termin bei einem Steuerberater buchen?
Danke.
Gelöschter Benutzer
Wenn die Kinder bei dir wohnen wirst du auch nach der Trennung/Scheidung zum Verheiratetentarif gerechnet, dein Mann als Alleinstehender, also zum höheren Satz.
Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
der gemeinde melden, dann kommt das steueramt schon angetrabt mit einer zwischenbesteuerung.
Dimidia
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.06.2009
Beiträge: 23
die Kinder sind abwechslungsweise bei mir und bei ihm. Wir werden uns das Sorgerecht auch teilen. Beide arbeiten wir, ich weniger % und habe dementsprechend die Kinder mehr bei mir.

Bevor dass Steueramt kommt, möchte ich lieber selber wissen, was am besten wäre. Damit wir "intern" noch Regelungen ändern könnten.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Zuerst es gibt keine Zwischenbesteuerung mehr. Die wurde abgeschafft als man zur Jahresbesteuerung über ging.

Der Stichtag ist der letzte des Jahres. Also wenn ihr euch im 2010 getrennt habt, gilt der 31.12.2010 als Stichtag. Somit müssen du und dein Mann beide für 2010 eine Steuererklärung ausfüllen.

Da wo die Kinder den Lebensmittelpunkt haben, diejenige Person kann den Kinderabzug machen.
Also Du, deshalb wirst du auch als verheiratet versteuert. Dein Mann als ledig.

Wenn du Allimente bekommst, musst du diese als Einkommen versteuern, dein Mann darf diese Abziehen.

Im Jahr wo man sich trennt, durfte man ja eigendlich nur diejenigen Monate abziehen, die man wirklich getrennt war.

Somit müsste dein Mann ein hohes EInkommen ohne Abzüge versteuern (er kann ja die Allimente nicht für das ganze Jahr abziehen) und du hättest ein kleines Einkommen (Da du ja die Allimente nicht das ganze Jahr bekommen hast)

Wir haben uns per Ende November getrennt und ich abe 30% er 100% gearbeitet. Das war dann krass. Ich bekam sogar noch die Krankenkassenverbilligung und er musste extrem viel bezahlen.

Ich habe dann die Hälfte seiner Steuern bezahlt.
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
@Quest

Warum wird der Mann als ledig eingestuft? Sie spricht ja lediglich von Trennung (nicht Scheidung).
pascale 11
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 927
Wir haben uns zwar bereits Ende Sept getrennt, für die Gemeinde aber dann offiziel ab 1.1.2010. Die Gemeinde hat unsere Erklärung, davor habe es sich um eine Auszeit gehandelt, problemlos akzeptiert.
waldchutz
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 211
wir haben uns auch im november getrennt, offiziell aber erst per 31.12.

per 1.1. dann bezahlt ihr für das vorangegangene noch zusammen
per 31.12. dann zahlt ihr für dieses jahr getrennt.

machst du es auf dem pc? dann kannst du ja die varianten ausprobieren.
wir haben ca. 3'000 steuern gespart, weil wir per 31.12 getrennt haben und somit für das alte jahr getrennt besteuert wurden, wir hatten aber beide ein bescheidenes einkommen.

wichtig 31.12. weil dies auch der stichtag für die steuerverwaltung ist! aber vielleich ist dies auch kantonal verschieden. auf der steuererklärung siehst du ja wann der stichtag ist.

wer nicht wagt, gewinnt nichts
waldchutz
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 211
sobald du getrennt lebst, wird der partner als alleinstehend besteuert, gesetz ist gesetz

wer nicht wagt, gewinnt nichts
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Meinst du mit Haushalt aufgelöst, dass ihr die Wohnung gekündigt habt und nun beide eine neue Adresse habt?

Wenn ja ist der Trennungszeitpunkt klar. Denn ab der Meldung der neuen Adresse bei der Gemeinde seit iht getrennt. Dann könnt ihr nicht mehr aussuchen, ab wann denn nun