Buchhaltung: Debitoren und Mehrwertsteuer...

dido
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.03.2002
Beiträge: 462
Da ich üblicherweise nicht mit Debitoren arbeite, bin ich momentan unsicher, wie ich folgenden Fall verbuchen soll. Unter Euch hat es bestimmt Cracks, die das wissen:

Ich habe vom Dezember 2010 eine fällige Forderung, welche mir dann erst im Januar 2011 bar bezahlt wurde. Wir sind ein mehrwertsteuerpflichtiger Verein. Sonst mache ich jeweils nur transitorische Buchungen, aber dies müsste ich ja jetzt "Debitoren - Einnahmen" buchen. Muss ich dann die Mehrwertsteuer im 2010 noch abliefern? Transitorisch buche ich ja jeweils netto und dann anfangs Jahr gleich wieder zurück.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Kommt darauf an, ob du die MWST grundsätzlich nach Verinbart oder Vereinnahmt abrechnest, in beiden Fällen gilt aber noch der alte Satz, da es sich auf Leistungen aus dem 2010 bezieht.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
dieda
Dabei seit: 09.05.2004
Beiträge: 10
Nach Methode "vereinnahmt", Du rechnest ab, was bereits bezahlt ist, wird die MWSt. erst im 2011 fällig.

Falls Ihr Methode "vereinbart" habt, wird die MWSt. ja bei Rechnungs-Ausstellungsdatum verbucht und wird dann fällig, also noch im alten Jahr.

So wie Du schreibst, führst Du keine gesonderte Debitorenbuchhaltung, also wirds eher "vereinnahmt" sein, aber dafür musstest Du ein Gesuch stellen bei der MWSt. Die "normale" Variante ist vereinbart.