Buchhaltung / Kinderzulagen verbuchen

wundertütte
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 10.08.2004
Beiträge: 33
Hallo !
Ich mache seit diesem Jahr die Buchhaltung von einer Firma und mache jetzt einen Ueberlegungsfehler bei der Verbuchung der Kinderzulagen.
Ich habe zwei Fragen :
1) wie werden die Kinderzulagen verbucht, wenn ich diese am Arbeiter ausbezahle ? Ueber das Gehälter Konto oder über das AHV/ALV Konto
2) wenn ich die Rechnung der SVA begleiche, werden die Kinderzulagen dort abgebucht. Was für ein Betrag muss ich buchen ? Und wie verbuche ich die abgezogene Zulagen ?

Mann o mann... ich bin doch nicht so dumm.. und doch bringe ich es nicht auf der Reihe.. und das nervt mich grauenhaft...

ich hoffe, ich könnt helfen, damit ich wieder "schlafen" kann ,-)))
waldchutz
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 211
wenn ich die KZL an die Arbeitnehmer auszahle, buche ich KZL im Aufwand. Kommt die Rechnung der AHV Kasse wird die Kinderzulage als Ertrag wieder eingebucht, somit sollte das Konto Kinderzulagen Ende Jahr auf Null sein.

wer nicht wagt, gewinnt nichts
wundertütte
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 10.08.2004
Beiträge: 33
in welchem Konto im Aufwand ? Gehälter oder Sozialabzüge oder hast Du sogar ein Kinderzulagen-Konto eingerichtet ?
Gelöschter Benutzer
man führt ein kinderzulagen konto wundertüte
wundertütte
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 10.08.2004
Beiträge: 33
@jelena
ein Kinderzulagen Konto muss nicht unbedingt zwingend sein... mann kann es auch über das AHV Konto verbuchen...
waldchutz
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 211
ich führe immer ein KZL-Konto, erscheint ja Ende Jahr nicht weil Konto immer 0 sein sollte.

wer nicht wagt, gewinnt nichts
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
ich würde sowieos ein Kontokorrent machen. Dann hast du es nicht in der Erfolgsrechnung
Gelöschter Benutzer
Aber das KZL-Konto kann doch ende Jahr gar nicht bei O sein? Wegen den FAK Beiträgen des Arbeitgebers.
Barbara1
Dabei seit: 09.02.2002
Beiträge: 22
Die FAK-Beiträge haben nichts mit den effektiv ausbezahlten Kinderzulagen zu tun. Diese bezahlst du auf der Summe der ganzen Löhne, ob du jetzt 0, 1 oder 10 Angestellt mit Kinderzulagen hast. Kinder/Ausbildungszulagen müssen Ende Jahr immer auf 0 aufgehen, was du ausbezahlst hast solltest du auch wieder von der AHV-Kasse bekommen (die einzelnen Zulagen müssen ja immer bewilligt sein, bevor du sie ausbezahlst).
Gelöschter Benutzer
Aber bei uns werden die KZL immer mit den Kinderzulagen verrechnet. Also bezahlen wir mehr KZL aus als wir wieder vergütet bekommen, da die Arbeitgeber ja die KZL mitfinanzieren.