Darf der Zahni das?

Blume67
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.12.2005
Beiträge: 403
Eure Meinung würde mich interessieren.

Ganz kurz ich hatte einen Termin zur DH vorletzte Woche und musste diesen kurzfristig absagen, weil meine Tochter krank wurde. Ich habe diesen Termin nun auf heute verschoben, kurzum ruft gestern die Tagesstätte an ich müsste meine Tochter abholen, da sie Fieber hätte. Ich habe dann gestern um 15.00 Uhr den Zahni angerufen um den Termin von heute nochmals zu verschieben, da sagte man mir nun müssten sie den Termin verrechnen. Darf man das?



Carpe diem!
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Wenn der Termin innerhalb der 24 Std ist, dann ja.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
Blume67
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.12.2005
Beiträge: 403
Der Termin ist heute um 13.00 h. Ich hatte da auf mehr Kulanz gehofft. Ich arbeite auch in einer Praxis und wenn wir durch Absagen hald mal ein "Loch" haben ist es unsere Aufgabe dieses wieder zu "füllen" und bei uns wird nichts verrechnet, ausser der Patient bleibt unentschuldigt fern.

Carpe diem!
Paxxie
Dabei seit: 04.01.2002
Beiträge: 594
Beim Kärtli von meinem Zahnarzt steht auch drauf, dass es verrechnet wird, wenn man nicht länger als 24 Std. vorher absagt.
Blume67
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.12.2005
Beiträge: 403
Auch im Krankheitsfall?icon_eek.gif

Carpe diem!
dibidaebi
Dabei seit: 22.09.2012
Beiträge: 80
Hatte auch schon solch eine Situation wie Du, das erste mal musste ich den Termin sehr kurzfristig 6 Stunden vohrher verschieben, da waren die doch sehr Kulant, das zweite mal aber war 22 Stunden vorher, da musste ich auch die ausfallskosten übernehmen, 1mal drücken sie ein Auge zu aber beim zweiten mal nicht, verstehe ich auch, sonst hätten sie ja ein hin und her in der Praxis.
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
@Blume ja, deswegen gibt es auch die Reiseanulationsversicherung, denn auch bei einer gebuchten Reise muss diese bezahlt werden, wenn man sie nicht antreten kann. Prinzipiell darf aber nur der entstandene Schaden verrechnet werden, kann die Lücke ohne Aufwand wieder geschlossen werden, darf höchstens der administrative Aufwand dafür in Rechnung gestellt werden. Du kannst um 13:00 hingehen und schauen ob sie im Behandlungsraum däumchendrehend auf den nächsten Kunden warten, falls nicht ist auch keine volle Rechnung fällig.
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
die dürfen. Kulanz kannst Du nicht einfordern, aber du kannst den Zahni wechseln.
nanibu
Dabei seit: 30.05.2012
Beiträge: 49
Also bei unseren Aerzten ist das kein Problem. Voralem nicht beim Kinderarzt und beim Zani der Kinder.

Ich glaube die sind manchmal auch froh haben sie einmal eine Lücke.

Und ich finde bei Kindern dürfte man schon einwenig toleranter sein. die werden halt oft spontan krank. Ich musste auch schon einmal einen Termin zweimal absagen.

Eine Kollegin von mir hat auch schon so einen Zahni gehabt der schwierig getan hat, und da ist sie kurzerhand mit Kind (Windpocken) in der Praxis angerückt. Da wurde dann plötzlich alles ganz einfach und sie hat ohne Probleme einen neuen Termin bekommen ohne das der andere verrechnet wurde.
Blume67
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.12.2005
Beiträge: 403
Ich danke Euch für Eure Meinungen. Ja ich hatte auf mehr Kulanz gehofft. Ich verstehe die Praxis ja schon, nur wie gesagt bei uns in der Praxis wo ich arbeite geht man damit kulanter und toleranter um. Ich werde mir nun einen neuen Zahni suchen, der auch gerade noch in der Nähe ist und auch nicht so lange Anfahrtszeiten hat wie mein alter.

Carpe diem!