darf ein vermieter reparaturen oder neu geräte verweigern, weil er kein geld dafür hat??

Fotimuus
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.10.2009
Beiträge: 224
bei uns im haus sind viele el. geräte defekt, da das haus 16 jährig ist. der neue vermieter (eigentümer) ersetzt jetzt nur da wo er gerade will die geräte, die andern müssen damit leben. bei uns gibts einen neuen backofen, bei der nachbarin nur ne neue abzughaube, der backofen bleibt, obwohl er kaum noch heizt und unregelmässig bäckt....??? er hätte kein geld für do viele reparaturen???????

muss uns das als mieter intressieren??

haben wir ein "recht" auf funktionstüchtige geräte??
Globi
Dabei seit: 30.07.2008
Beiträge: 2774
Sicher habt ihr ein Recht darauf!!! Ihr habt ja die Wohnung mit funktionstüchtigen Geräte gemietet. Wendest dich am besten an den Mieterverband. Die können dir genau sagen, was du unternehmen musst.
theresa bü.
Dabei seit: 11.02.2009
Beiträge: 277
einerseits ist es logisch, dass ihr recht auf neue geräte habt, andererseits ist es logisch, dass er keine anschaffen kann, wenn er kein geld hat! einen tollen vermieter habt ihr da... icon_smile.gif
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Wenn etwas wirklich ganz kaputt ist und es nicht unter den kleinen Unterhalt fällt, welcher der Mieter selber übernehmen muss, ist der Vermieter verpflichtet dies zu reparieren oder zu ersetzten.
Die Frage welche sich hier stellt ist, wie schlecht ein Backofen noch heizen darf bis es effektiv als kaputt gilt.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
jacqueline sommer
Dabei seit: 30.06.2002
Beiträge: 1113
Als Mieter hast du selbstverständlich das Recht auf funktionstüchtige Geräte. Ob der Vermieter ein Gerät ersetzt oder es reparieren lässt, liegt allerdings in seinem Ermessen.

Kleinere Reparaturen bis Fr. 150.- muss der Mieter selber übernehmen. Ist die Rechnung höher als Fr. 150.-, muss der Vermieter allerdings die ganzen Kosten tragen.

Auch nach 16 Jahren sollten eigentlich nicht so viele Geräte gleichzeitig defekt sein, sondern höchstens hie und da mal eines. Da frage ich mich, ob billige Geräte eingebaut wurden oder ob die Wartung bisher nicht wahrgenommen wurde.

Es gibt übrigens viele Backöfen, die nicht gleichmässig backen! Heizen sollte er natürlich schon.
wülchli
Dabei seit: 18.12.2010
Beiträge: 1047
Ich würde nicht mehr die volle Miete bezahlen!

Sprachkürze gibt Denkweite
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@wülchli, das darf man nicht einfach so von sich aus, sondern muss zuerst eine angemessene Frist ansetzten bis wann die Reparaturen ausgeführt werden müssen und danach kann man am besten in Absprache mit der Schlichtungsstelle eine entsprechende Differenz auf ein Sperrkonto überweisen.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
man darf übrigens auch nach angsesetzter frist auch selber reparieren lassen.

erkundige dich wirklich beim mieterverband, wie du dich verhalten sollst.

jacqueline: ein kühlschrank lebt heute ca 15 jahre, genauso wie eine abwaschmaschine etc. (auskunft von v-zug, also keine billig-geräte) da wird halt nach 16 jahren dann wirklich viel aufs mal fällig... weil, bevor es kaputt ist, ersetzt man es ja in der regel auch nicht.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@Pippilangstrumpf, ja aber man bleibt dabei gegenüber der beauftragten Firma zahlungspflichtig. Keine all zu guten Voraussetzungen wenn der Vermieter sagt er habe kein Geld und es strittig ist, ob der Backofen nur nicht der allerbeste ist oder schlicht funktionsuntüchtig.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Gelöschter Benutzer
was ist den das für eine eigenartige aussage von v-zug? meine damals 17jährige küche steht seit einem jahr bei einer anderen frau. alles v-zug geräte, nie ein problem damit.