defektes Klavier zurückgeben

näälä
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 14.02.2010
Beiträge: 27
hallo zusammen

Ich habe von meiner Mutter ein Klavier zu Hause stehen. Nun ist es leider so, dass mein Sohn die Tasten kaputt gemacht hat. (Er hat mit einem Holzlöffel "Klavier gespielt" und dabei sind die Elfenbeinplättchen auf den Tasten abgesplitert.)
Jetzt möchte ich das Klavier nicht mehr. Leider haben meine Mutter und ich auf ihren Wunsch hin seit 6 Jahren keinen Kontakt mehr. Deshalb gestaltet sich die Rückabe des Klaviers eher schwierig. Ich habe mich erkundigt, wie viel Wert das Klavier hat und was die Reparatur kosten würde: Wert = 0.00 Fr, Reparaturkosten = 6000.- - 7000.- Fr...
Nun meine Frage: Muss ich das Klavier für so viel Geld reparieren lassen auch wenn es gar keinen (finanziellen) Wert mehr hat?
Und kann ich meiner Mutter rechtlich gesehen eine Mail schreiben und ihr mitteilen das sie das Klavier bis zu einem bestimmten Datum abholen muss? Und wenn sie es nicht abholt, gehört es dann mir?

So ich hoffe ich finde hier Hilfe (wenigstens beim rechtlichen Teil. Der Emotionale Teil ist sehr viel komplizierter und extrem schmerzhaft)
Merci
mcy
Dabei seit: 10.11.2004
Beiträge: 322
Also, ohne auf das ganze Private zu achten. Du hat einen Gegenstand der nicht Dir gehört. Dein Sohn hat ihn kaputt gemacht. Also musst Du den Gegenstand reparieren lassen, ausser der Besitzer sagt, das sei nicht nötig.
Punkt!

Wenn Du meinst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her
näälä
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 14.02.2010
Beiträge: 27
ist das deine meinung oder die rechtslage?
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Wenn das Klavier jemandem gehört, der nicht im selben Haushalt wohnt, dann ist der Schaden sogar ein Fall für die Haftpflichtversicherung.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Gelöschter Benutzer
Warum steht denn das Ding bei Dir? Hat sie es Dir geschenkt oder geliehen? Ich denke, das macht mal einen grossen Unterschied.
Gelöschter Benutzer
Wir haben auch ein Klavier, und meine Kinder dürfen ganz sicher nicht mit einem Holzlöffel auf die Tasten schlagen. Kinder können lernen, dass man zu Instrumenten Sorge trägt. Das ist meine Meinung, nicht die Rechtslage. icon_smile.gif
näälä
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 14.02.2010
Beiträge: 27
pluto
ja das hab ich mir auch schon gedacht. Aber ch weiss nicht ob die Versicherung zahlt wenn der Gegenstand der kaputt ist keinen Wert mehr hat.

second
weil es bei meinem Vater stand und er ausgezogen ist und es nicht mitnehmen wollte. Also hat er mich gefragt ob ich es will und ich habs (dummerweise) genommen. Meine Mutter weiss das es bei mir steht, hat sich bisher aber nicht gemeldet um es zurück zu fordern.

aber wie sieht denn jetzt die Rechtslage aus????
Gelöschter Benutzer
Warum eine Reparatur so teuer ist wie ein neues Klavier, ist mir allerdings ein Rätsel.
Gelöschter Benutzer
Für mich ist immer noch nicht klar, wem es gehört: Dir, Deiner Mutter oder non noch Deinem Vater?

Wenn es Dir gehört, und Du es nicht mehr willst, und die Reparatur zu teuer ist, dann halt ENTSORGEN.

Wenn es Deiner Mutter oder Deinem Vater gehört, kann es ein Fall für die Haftpflichtversicherung werden.
näälä
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 14.02.2010
Beiträge: 27
me too

weil es elfenbeinplättchen sind die kaputt gegangen sind.


second

es gehört meiner Mutter. Sie hat es nach der Trennung von meinem Vater aber bei ihm gelassen woraufhin er es mir gegeben hat als er weg gezügelt ist.
chunsch jetz druus?