Durchfahrtsrecht - wer muss Schnee räumen?

Vilu
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.07.2002
Beiträge: 2006
Unsere Nachbarn haben das Durchfahrtsrecht über unsere Quartierstrasse, um zu ihrem Grundstück zu gelangen. Sie sind die einzigen, die diese Zufahrt befahren. Wie ist das nun mit dem Schnee räumen? Sie ist der Meinung, dass wir verpflichtet sind, jederzeit die Strasse schneefrei zu halten, damit sie problemlos durchfahren kann. Also die ganze Breite, nicht nur einen Fussweg. Kann das sein? Sie dürfen über unsere Strasse fahren, die WIR bezahlt haben, und nun müssen wir noch mehrmals täglich Schnee schaufeln (nur am Morgen reicht offenbar nicht, wenn es tagsüber schneit), damit sie bequem durchfahren können? Das sind immerhin etwa 15 Meter, da schaufelt man grad noch eine Weile.
Mir kommt das etwas schräg rüber. Wer kennt sich rechtlich aus?

Leben und leben lassen
Wir
Dabei seit: 31.08.2002
Beiträge: 82
Hallo Vilu

Dieser Artikel vom K-Tipp sagt, dass dein Nachbar den Schnee wegräumen muss.

http://www.ktipp.ch/beratung/1023928/Wer_muss_den_Schnee_raeumen

Falls es weiter Unstimmigkeiten gibt, habt ihr bei eurer Gemeinde doch bestimmt auch eine unetgeltliche Rechtsauskunft. Frag doch da nach und lass dir das schriftlich bestätigen.

Träume nicht dein Leben - Lebe deinen Traum
Katinka
Dabei seit: 29.08.2002
Beiträge: 752
Wie es rechtlich ist, weiss ich nicht, aber für mich ist es logisch, dass SIE den Schnee wegräumen. Diese 15 m die sie brauchen ist ja irgendwie "ihre" Strasse. Man hat nicht nur Rechte, auch Pflichten.....!
Red Hot
Dabei seit: 12.09.2002
Beiträge: 24
soviel ich weiss, ohne anderslautende vertragliche Abmachung ist der Eigentümer für den Unterhalt zuständig. Vermutlich hat Deine Nachbarin recht.
Vilu
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.07.2002
Beiträge: 2006
Danke, Wir!

Es kann ja kaum sein, dass sie UNSERE Strasse benutzen, die WIR bezahlt haben und uns gar nichts mehr nützt (bevor sie da wohnten, konnten wir sie wenigstens als Parkplatz benutzen) und wir dann auch noch - nur für sie! - schaufeln müssen. Bin mal gespannt, was die auf der Gemeinde sagen. Habe ein Mail geschickt.

Leben und leben lassen
Spargel_2
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 1388
Würde mich auch interessieren.

Ich schaufle auch immer die Strasse. Mir macht das aber nichts aus. Unsere Nachbarn sind dafür im Herbst aktiv mit Blätter zusammennehmen. Das hebt sich wieder auch.

Nehme jeden Tag wie er kommt!
Gelöschter Benutzer
Vilu, wir sind vier Parteien wo das Durchgangsrecht untereinander geregelt ist. Der Hofplatz gehört einer Partei. Die wäre vertraglich verpflichtet, die Schneeräumung sicherzustellen. Wir machen das aber gemeinsam.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Es empfiehlt sich die Unterhaltsfrage gleich mit in die Dienstbarkeit aufzunehmen, fehlt dies werden die Kosten nach Anteil des tatsächlichen Gebrauchs aufgeteilt.

Interessant wäre da noch eine Konstellation in der der Besitzer den Weg nur im Sommer benutzt, aber nicht im Winter icon_wink.gif

Als Besitzer ist man jedoch grundsätzlich haftpflichtig, die Kosten für die Schneeräumung muss jedoch der Nachbar bezahlen, wenn ihr den Weg selber nicht benutzt.

Einfache Fragestellung, juristisch tun sich dabei aber wieder mal Abgründe auf...

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@Promedan eine eingetragene Dienstbarkeit kann man nicht einfach so verbieten, zudem gilt sogar ein Notwegrecht, wenn die Parzelle selber kein Zugang zur Strasse hat.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)