Eingeschrieb. Brief nicht abgeholt, wie zustellen lassen?

Yvonne
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Hallo zäme

Ich habe einen Inkassoauftrag übernommen.

Nun, seit einer Woche liegt "mein" eingeschriebener Brief auf der Zustellpoststelle und es ist davon auszugehen, dass er nicht abgeholt wird, dh. dass er bald wieder bei mir ist - ungelesen.
Nun, wie bringe ich dem Gläubiger schriftlich bei, dass er doch bitte die Schulden tilgen sollte?

- Per DHL oder so (die stellen ja mehrmals zu, auch abends)?

- Eingeschrieben ins Geschäft? (die Adresse finde ich heraus)

- per Kollege Freund und Helfer (machen die sowas?)

dahin fahren und klingeln (ein Weg 70 Kilometer)

Irgendwie bin ich grad ein bisschen ratlos.....

Gruess Yvonne
spicki
Dabei seit: 02.12.2004
Beiträge: 1428
Gute Frage!
Erkundige dich bei der Inkassostelle was man in so einem Fall macht.icon_smile.gif

*ooohmmm*
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
7 Tage nach dem Tag der 1. Zustellversuch gilt ein Eingeschriebener Brief rechtlich als zugestellt, auch wenn er nicht abgeholt wurde.
Betreiben kann man übrigens auch ohne Vorbedingungen

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
eleni
Dabei seit: 02.06.2004
Beiträge: 1380
Ich dachte, auch ein nicht abgeholter Brief gilt als zugestellt... Man kann sich dem durch Nicht-Abholen nicht entziehen. Kennt sich jemand aus ...?
eleni
Dabei seit: 02.06.2004
Beiträge: 1380
Hier ein solcher Text:
http://www.sit-immo.ch/hev/kuendigung.pdf
Wichtiges bei Postabholung
Kann ein eingeschriebener Brief nicht zugestellt werden, gilt als Zugang derjenige Tag, an dem die Sendung erstmals auf der Post abgeholt werden kann. Ist ein eingeschriebener Brief unzustellbar, weil ihn der Empfänger innert der postalischen Zustellfrist nicht abholt, so gilt die Zustellung als er- folgt, weshalb sie nicht mehr wiederholt werden muss.
Gelöschter Benutzer
der brief gilt als zugestellt, auch wenn er nicht abgeholt wurde. da hilft nur eins: betreibung einleiten! wenn sich der schuldner auch dann nicht meldet, wird er zu guter letzt mit der polizei vorgeführt.
monster
Dabei seit: 14.01.2003
Beiträge: 385
Was heisst,"Du hast einen Inkassoauftrag übernommen?"
Hast du gesagt, dass du dafür besorgt sein wirst, dass das Geld kommt?
Der übliche Weg ist die Betreibung, oder ein "professionelles Inkassobüro". Ob du als Normalo, die nicht einmal die Gläubigerin bist "etwas" tun kannst ist fraglich.

Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ... heiss! icon_razz.gif


Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ... heiss! :-P
Yvonne
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Ok, das mit dem "gilt aus zugestellt" hätte ich wissen sollen, aber es ist mir nicht in den Sinn gekommen, vielen Dank euch - ihr seid wie immer supericon_smile.gif

@monster:
Wieso soll das nicht gehen? Klar bin ich kein Profi (das sieht man ja an meiner dämlichen Frage *gg*), aber ich lerne gerne dazu. Und kann damit jemandem aus der nahen Verwandschaft, der gar nicht bewandert ist, einen Gefallen tun (mit Vollmacht!)
Gruess Yvonne
sid
Dabei seit: 01.03.2004
Beiträge: 72
Wir stellen eingeschriebene Briefe jeweils gleichzeitig noch auf "normalem" Postweg zu, damit die Wahrscheinlichkeit des Lesens steigt.

Die Vorschreiberinnen haben bez. Rechtlicher Seite recht.
Gelöschter Benutzer
Wenn Du den eingeschriebenen Brief bei der Post aufgibst, kannst Du der Post sagen, dass der Brief, wenn er nicht abgeholt wird, nach der Wartefrist per Normalpost dem Empfänger zugestellt werden soll. Die machen dann einen solchen Stempel auf den Brief.

Wenn Du das nicht machst, und der Brief wird nicht abgeholt, gilt er rechtlich schon als zugestellt. Hingegen wird er Dir, dem Absender, wieder per Einschreiben zurückgeschickt und Du musst nochmals 5.- für die Rücksendung bezahlen.