Einladung für Ausländer (Mutter)

computer
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 17.10.2005
Beiträge: 18
Bin mit einem Ausländer (N'Afrika) mit CH-Pass verheiratet.
Wir möchten nun die Mutter einladen.
Was müssen wir da alles befolgen? Braucht es
zwingend eine Krankenversicherung?
Wie bucht mann den Flug von der Schweiz aus??
Hat jemand Erfahrung?
Balance
Dabei seit: 08.01.2009
Beiträge: 2951
Es wäre von Vorteil wenn die Mutter in der Schweiz gegen Krankheit & Unfall während der Aufenthaltszeit geschützt wäre. Bei den Krankenkassen / Versicherungen gibt es diese Formulare mit ESR: Heilungskostenversicherung für Gäste gegen Unfall und Krankheit. Mittels ESR zahlst Du der Betrag im voraus ein, siehe auch www.erv.ch

Lebe Dein Tag wie es Dein Letzter wäre
Pippi
Dabei seit: 15.04.2008
Beiträge: 1236
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html

hier wirst du bestimmt die richtigen antworten bekommen, am einfachsten rufst du an.
computer
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 17.10.2005
Beiträge: 18
Danke für eure Antworten. Werde mich gleich dranmachen...
roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
kommt darauf an aus welchem land die person kommt und welche abmachungen die ch mit diesem lang getroffen hat.

dies kann soweit gehen, dass die eingeladene person folgendes braucht

- schriftliche einladung vom gastgeber
- krankenversicherung(kann auch eine bürgschaft sein, über einen bestimmten betrag(mehrere zehntausend-chf, für ev. heilungskosten)
- schriftlicher beleg, das der gastgeber für kost und logie aufkommt während des besuches(dies kann auch gleich in der einladung enthalten sein)
- beleg über bestimmt dinge die im heimatland vorhanden sein müssen, job, bankkonto etc....
- visum

es steht nicht alles auf der adminseit, aber das konsulat im heimatland sollte diese frage am ehesten beantworten können, denn die sollten ja wissen was sie alles anschauen bevor sie ein visum ausstellen.

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein
pascale 11
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 927
Bei so engen Verwandten ist es relativ leicht. Das was Roebi erwähnt hat, ist vorallem wichtig, wenn der Verdacht besteht, dass sie nicht zurück gehen will.
Einladung, Bürgschaft, für Unterkunft und Essen sorgen, Krankenversicherung in ihrem Heimatland abschliessen für die Reise....

Bankkonto, Arbeitsvertrag usw. fällt bei ihr flach, hat sie ja wahrscheinlich auch nicht.

Flüge buchen kannst du entweder online buchen (je nach Land) oder du gehst im nächsten Tunisair Büro vorbei. Tunisair fliegt fast alle Länder in Nordafrika an. Das am Flughafen Zürich ist sehr gut. Leider kann man sie weder telefonisch wirklich gut, noch schriftlich erreichen.

Alle Charter Flüge fallen weg, weil sie für die Urlauber immer von Europa nach Afrika fliegen und wieder zurück. Die nehmen keine Passagiere umgekehrt mit.
Es wär einfacher, wenn die Flüge von Nordafrika her gebucht würden. Z.B. über ein Reisebüro dort. Wo wohnt sie denn?
xeenaa
Dabei seit: 10.07.2003
Beiträge: 3
Falls du im Kt. Zürich wohnst:

1. Schritt: Die Mutter muss in Ihrem Heimatland auf die Schweizer Botschaft und dort eine Verpflichtungserklärung abholen.
2. Schritt: Die Mutter muss die Verpflichtungserklärung euch in die Schweiz schicken.
3. Schritt: Verpflichtungserklärung vollständig ausfüllen und von beiden unterschreiben lassen.
4. Schritt: Verpflichtungserklärung mit je einem Betreibungsregisterauszug von beiden, Steuerregisterauszug und ID persönlich auf die Einwohnerkontrolle eures Wohnortes bringen. WICHTIG: Ihr müsst mind. ein Steuerbares Einkommen von 40'000 CHF oder ein steuerbares Vermögen von 30'000 CHF vorweisen können.
5. Schritt: Einwohnerkontrolle schickt die Verpflichtungserklärung an das Migrationsamt des Kantons.
6. Schritt: DAs Migrationsamt schickt die Erteilung des Visums an die CH-Botschaft des Heimatlandes der Mutter.

Die CH-Botschaft kann eine Reiseversicherung verlangen. Dies ist aber nicht in jedem Fall gleich. Ich empfehle euch, auf jedenfall eine Reiseversicherung für die Mutter abzuschliessen. Man weiss ja nie.

lg xeenaa

Wer das Leben nicht genießt, ist selbst ungenießbar!