Offenbar habe ich heute meinen Tag der Fehleinschätzungen in Bezug auf gewisse Personen. Aber auch dieser Tag geht vorbei...
Da habe ich fälschlicherweise erwartet, dass ein Befürworter der gemeinsamen elterlichen Sorge das erkennt. Selbst bei gemeinsamer elterlicher Sorge wäre ein einseitiger Entscheid über einen planbaren Anlass, insbesondere mit temporärer Abgabe der Obhut- und Aufsichtspflicht an eine Drittperson nicht zulässig.
Nun liegt es mir fern, eine Koryphäe wie Thomas Fisler belehren zu wollen. Deshalb beschränke ich mich auf:
Art. 273 Abs. 1ZGB Eltern, denen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, und das unmündige Kind haben gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr.
Art. 274 Abs. 1 ZGB Der Vater und die Mutter haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis zum anderen Elternteil beeinträchtigt und die Aufgabe der erziehenden Person erschwert).
Art. 274 Abs. 3 ZGB Wird das Wohl des Kindes durch den persönlichen Verkehr gefährdet, üben die Eltern ihn pflichtwidrig aus, haben sie sich nicht ernsthaft um das Kind gekümmert oder liegen andere wichtige Gründe vor, so kann ihnen das Recht auf persönlichen Verkehr verweigert oder entzogen werden.
Art. 275a Abs. 1 ZGB Eltern ohne elterliche Sorge sollen über besondere Ereignisse im Leben des Kindes benachrichtigt und vor Entscheidungen, die Entwicklung wichtig sind, angehört werden.
Die Rede ist also – und da empfehle ich schon auch die zusätzlichen Rechtskommentare – von einem PERSÖNLICHEN Verkehr. Das beinhaltet keineswegs ein Delegationsrecht an irgend eine Lagerbetreuung oder den „Clown im Club Med“. Kommt hinzu, dass es noch schwierig sein dürfte, sich ernsthaft um das Kind zu kümmern, wenn es an Dritte abgeschoben wird. Kommt hinzu, dass wohl deutlich genug formuliert ist, dass Eltern ohne elterliche Sorge zwar einen Anspruch darauf haben, angehört zu werden, dass ihnen jedoch die Entscheidung nicht zusteht.
Ich wäre schon fast versucht zu sagen, dass nur ein Depp einen Prozess riskieren würde, um ein vermeintliches Recht auf Delegation der Aufsicht während den Zeiten des persönlichen Umgangsrechts durchsetzen zu wollen.
Aber es ist schon so... eines morgens steht ein Depp auf und wird es versuchen...