elterliche Sorge

Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Es gibt vermutlich zwei Sorten von Menschen.

Die einen lassen sich nichts sagen, egal von wem und wieviel Macht diese Person hätte.

Die anderen hören anders zu, wenn eine Drittperson etwas sagt und glauben dieser eher, auch wenn die das gleiche sagen würde wie der Ex-Partner.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
thomas-fisler
Dabei seit: 24.05.2012
Beiträge: 2
carmen2

ich an deiner stelle wäre da mal zurückhaltend mit dem leviten verlesen.
es ist mir nämlich keinesfalls klar, dass es sich tatsächlich so verhält, dass der besuchsberechtigte das einverständnis für eine zeitweise drittbetreuung beim sorgeberechtigten einholen muss.
ich habe im www nur wenig und zudem widersprüchliches dazu gefunden und in den gesetzbüchern ist es eh nicht genauer umschrieben.

aber vielleicht findet jemand entsprechende, gesicherte infos.

das alles entbindet jedoch deine ex in hiesigem fall nicht von der informationspflicht.
Carmen2
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
@thomas-fisler
Nein Thomas es kann nicht angehen, dass der Vater seine Tochter einfach so für ein Lager anmeldet. Wenn ein Vater sein Kind zu sich in die Ferien nehmen will, muss er dies der Mutter rechtzeitig melden. Er hat aber überhaupt nichts gesagt, dass er z.B seine Tochter dann zu sich " in die Ferien " nehmen wolle. Und einfach so, ohne mein Wissen, hätte er sie nicht für das Lager anmelden dürfen. Ich habe mich ja bei meinem Anwalt erkundigt und der wird es ja wohl wissen.
Carmen2
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
Ach ja, es wäre sicherlich kein Problem, wenn ein Vater sein Kind während dem Ferienaufenthalt ab und zu von seiner Mutter, ( das wäre ja das Grosi) betreuen lassen würde. Das ist aber etwas ganz anders und wäre zudem sicher auch nicht die ganze Ferienzeit über so.
thomas-fisler
Dabei seit: 24.05.2012
Beiträge: 2
ah, ok. so hab ich das bisher nicht verstanden, sondern dass er eure tochter für die zeit während seiner ferien ins lager angemeldet hat.

ps: auch anwälte sind nicht allwissend icon_wink.gif
EarlyCampell
Dabei seit: 24.04.2005
Beiträge: 209
Lohnt es sich wirklich, deswegen nun einen grossen Streit vom Zaun zu brechen ?
Du bist enttäuscht und hässig, weil dein Exmann dich so kurzfristig vor vollendete Tatsachen stellt. Das kann ich verstehen und nachvollziehen.
Zudem lese ich aus deinen Texten aber auch eine allgemeine Missstimmung gegenüber seiner neuen Partnerin raus, die ja in deinen Augen daran Schuld ist, dass dein Ex sich nicht mehr um eure Kinder kümmert.
Grundsätzlich denkst du ja, dass deine Tochter Spass haben wird im Lager. Wieso sie also nicht ziehen lassen und akzeptieren.
Trotzdem kannst du ja ihrem Vater klar und fair kommunizieren, dass du in Zukunft nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden willst, sondern du Absprache mit dir verlangst.
Klar tut es dir weh, wenn er mehr Zeit mit den Kindern der neuen Partnerin verbringt als mit euren. Aber du hast keinen Einfluss darauf und es wird wohl auch nicht besser, wenn du nun deshalb gross mit Anwalt, EB oder ähnlichem auffährst. Evt. kann ja deine Tochter selber für ihr Bedürfnis nach Papizeit einstehen?
Carmen2
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
@EarlyCampell
Erstens. Ich lasse ja meine Tochter an dem Lager teilnehmen. Ich habe ja geschrieben, dass ich nicht grundsätzlich dagegen bin, dass unsere Tochter in ein Sommerlager geht, dass ich aber dies mit ihm zusammen hätte besprechen wollen und nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden möchte.
Zweitens. Wo habe ich geschrieben, dass ich mit Anwalt und EB auffahren will? Ich habe lediglich geschrieben, dass ich mich bei meinem Anwalt erkundigt habe, ob ich das was im Scheidungsurteil steht richtig so verstanden habe. Ich will ihm doch nicht mit Anwalt drohen! Wie doof ist das denn.
Und ja ich nerve mich, dass der eigene Vater seine Kinder wegen seiner Freundin und deren Kinder öfters mal links liegen lässt. Das wird ja wohl noch erlaubt sein. Dass ich dagegen nichts machen kann weiss ich. Aber ich werde mich ja wohl trotzdem desswegen darüber aufregen dürfen.
Drittens. Nein um die Tochter um die es hier geht kann sich nicht für ihre Belange selber einsetzen, da sie behindert ist.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
... also ich finde die ursprüngliche Fragestellung von Carmen2 nach wie vor berechtigt, was sie über ihr weiteres Vorgehen schreibt, berechtigt und den Rest einfach menschlich...

Einigermassen erstaunlich finde ich im Moment die Position von thomas-fisler: Die Ausgangslage, dass Ex-Mann und Vater, ohne elterliche Sorge und Obhut, das Kind zumindest für einen Teil der Zeit, in welchem es bei ihm in den Ferien sein darf/sollte, ohne Zustimmung der Mutter, mit elterlicher Sorge und Obhut, in ein Lager angemeldet hat, wurde durchaus richtig erkannt.
Rechtlich ist die Sache nun aber wirklich eindeutig: Der Vater kann nur während er das Umgangsrecht wahrnimmt in dringenden Fällen entscheiden. Davon kann bei einer Anmeldung zu einen Lager klar nicht die Rede sein.
Im Übrigen: Das Umgangsrecht, sowohl in den gesetzlichen Bestimmungen wie auch in einem Scheidungsurteil, bezieht sich auf die nicht obhutsberechtigte Person. Zweck ist klar, dass diese den Kontakt mit dem Kind aufrecht erhalten soll. Eine kurzzeitige Betreuung des Kindes durch ein Familienmitglied wird dabei in der Regel toleriert.

Eine Abtretung der Obhut z.B. an den „Kinderunterhalter im Club Med“ durch den regulär nicht obhutsberechtigten Elternteil sieht das Gesetz beim besten Willen nicht vor. Und bei einem Lager kann von kurzzeitig (ein paar Stunden) bei weitem auch nicht mehr die Rede sein.

Beim besten Willen – da überschreitet der nicht obhutsberechtigte Elternteil seine Kompetenz klar und eindeutig. Da kann auch nicht mehr von „Informationspflicht“ die Rede sein.

Carmen2 hätte in dieser Situation klar die Möglichkeit, den Lageraufenthalt zu untersagen. Wenn Sie, nach eigener Prüfung ob das Lager geeignet ist, dafür entscheidet, ihr Kind trotzdem teilnehmen zu lassen, finde ich das dem Kind gegenüber fair. Schliesslich ist anzunehmen, dass dieses davon weiss und sich darauf freut.

Dass Sie dem Ex und Vater klar macht, wo die Grenzen sind und dass ihre nachträgliche Genehmigung kein Präjudiz darstellt, ist aus meiner Sicht sinnvolle Notwendigkeit.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
angelface

du musst darob nicht erstaunt sein. ich stelle es schlicht und einfach in frage, mangels gesichertem wissen, was aber nicht heissen will, dass ich mich nicht belehren liesse - mit entsprechenden belegen.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
Offenbar habe ich heute meinen Tag der Fehleinschätzungen in Bezug auf gewisse Personen. Aber auch dieser Tag geht vorbei...

Da habe ich fälschlicherweise erwartet, dass ein Befürworter der gemeinsamen elterlichen Sorge das erkennt. Selbst bei gemeinsamer elterlicher Sorge wäre ein einseitiger Entscheid über einen planbaren Anlass, insbesondere mit temporärer Abgabe der Obhut- und Aufsichtspflicht an eine Drittperson nicht zulässig.

Nun liegt es mir fern, eine Koryphäe wie Thomas Fisler belehren zu wollen. Deshalb beschränke ich mich auf:
Art. 273 Abs. 1ZGB Eltern, denen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, und das unmündige Kind haben gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr.

Art. 274 Abs. 1 ZGB Der Vater und die Mutter haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis zum anderen Elternteil beeinträchtigt und die Aufgabe der erziehenden Person erschwert).
Art. 274 Abs. 3 ZGB Wird das Wohl des Kindes durch den persönlichen Verkehr gefährdet, üben die Eltern ihn pflichtwidrig aus, haben sie sich nicht ernsthaft um das Kind gekümmert oder liegen andere wichtige Gründe vor, so kann ihnen das Recht auf persönlichen Verkehr verweigert oder entzogen werden.
Art. 275a Abs. 1 ZGB Eltern ohne elterliche Sorge sollen über besondere Ereignisse im Leben des Kindes benachrichtigt und vor Entscheidungen, die Entwicklung wichtig sind, angehört werden.

Die Rede ist also – und da empfehle ich schon auch die zusätzlichen Rechtskommentare – von einem PERSÖNLICHEN Verkehr. Das beinhaltet keineswegs ein Delegationsrecht an irgend eine Lagerbetreuung oder den „Clown im Club Med“. Kommt hinzu, dass es noch schwierig sein dürfte, sich ernsthaft um das Kind zu kümmern, wenn es an Dritte abgeschoben wird. Kommt hinzu, dass wohl deutlich genug formuliert ist, dass Eltern ohne elterliche Sorge zwar einen Anspruch darauf haben, angehört zu werden, dass ihnen jedoch die Entscheidung nicht zusteht.

Ich wäre schon fast versucht zu sagen, dass nur ein Depp einen Prozess riskieren würde, um ein vermeintliches Recht auf Delegation der Aufsicht während den Zeiten des persönlichen Umgangsrechts durchsetzen zu wollen.

Aber es ist schon so... eines morgens steht ein Depp auf und wird es versuchen...