Erfahrungen mit geteilter Obhut?

Gamma2
Dabei seit: 29.05.2012
Beiträge: 128
Wir machen es so und es klappt ganz gut, auch wenn die Logistik schon ziemlich Aufwand bedeutet.

Wir haben je einen Schlüssel vom anderen Zuhause, so dass Dinge, die plötzlich benötigt werden (Badezeug, Velohelm,...) unkompliziert geholt werden können,

kamira
Dabei seit: 04.04.2012
Beiträge: 83
"fisi" schrieb:
doch doch kamira, die geteilte oder alternierende obhut gibt es tatsächlich, auch aus juristischer und rechtlicher hinsicht.

Das erstaunt mich jetzt, denn sowohl unser Anwalt als auch eine andere Fachperson haben uns erklärt, dass es die geteilte Obhut in der Schweiz gar nicht gäbe.
Was ist dann der Unterschied zwischen geteilter Obhut und 50% Betreuungs-/Besuchsregelung? Im ersten Fall haben die Kinder effektiv zwei Zuhause (gibt es für dieses Wort überhaupt eine Mehrzahl?) und im zweiten Fall haben sie EIN Zuhause (in den meisten Fällen bei der Mutter), sehen den anderen Elternteil aber mindestens gleich oft?

Sorry, ich weiss, das ist ein bisschen off topic... icon_redface.gif
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
kamira, vielleicht hilft dir folgender artikel:

http://www.beobachter.ch/familie/trennung-scheidung/artikel/trennung_wer-darf-die-kinder-waehrend-der-trennung-betreuen/



Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
kamira
Dabei seit: 04.04.2012
Beiträge: 83
Danke für den Link, fisi, das ist wirklich interessant...
NicoleNadine
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.01.2005
Beiträge: 6
Flexibilität ist sicher ein Muss - und vor allem auch der Wille beider Elternteile sowie Vertrauen und ständige Kommunikation.
Wir werden das so probieren...bin gespannt ob das so funktioniert...es liegt ja schlussendlich nicht nur an den Eltern sondern vor allem auch an den Kindern, ob sie damit im Alltag klarkommen.
Danke für Eure Beiträge!
Ria
Dabei seit: 23.07.2012
Beiträge: 106
Und ob die Kinder damit klarkommen hat ganz viel damit zu tun, ob ihr als Eltern voll dahintersteht! 😉

wozu ich mir das wohl in mein Leben eingeladen habe?
monster
Dabei seit: 14.01.2003
Beiträge: 385
Vielleicht hilft es wenn man das Ding statt geteilte Obhut gemeinsames Sorgerecht nennen würde?
Das gibt es in der Schweiz und ich finde es eben wichtig, dass nicht etwas geteilt wird, sondern gemeinsam wahrgenommen wird.



Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ... heiss! icon_razz.gif


Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ... heiss! :-P
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
monster, das sind zwei unterschiedliche dinge.

die obhut ist ein teil der elterlichen sorge, des sorgerechtes.
das sorgerecht kann, wenn beide einverstanden sind, gemeinsam ausgeübt werden.
in dem fall kann die obhut ein elternteil alleine wahrnehmen, oder sie kann geteilt oder alterniert werden.

es kann sogar vorkommen, dass die elterliche sorge bei einem elternteil alleine liegt, die obhut indes beim anderen.

der/die sorgeberechtigten kümmern sich um grosses, wichtiges, prinzipielles.
der/die obhutsinhaber über das kleine, alltägliche und über den wohnsitz.


Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
NicoleNadine
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.01.2005
Beiträge: 6
fisi: es gibt Fälle wo das Sorgerecht beim einen und die Obhut beim anderen Elternteil liegt, tatsächlich??
Ria
Dabei seit: 23.07.2012
Beiträge: 106
Das kann ich bestätigen, aber ich habe es nur beobachtet als es um eine gerichtliche Auseinandersetzung um die Umverteilung des Sorgerechts gegangen ist. Also um einen vorübergehenden Zustand.

wozu ich mir das wohl in mein Leben eingeladen habe?