Fahren ohne Führerschein Strafe?

bri
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 17.03.2011
Beiträge: 47
Ich habe mal eine Frage, der Ehemann meiner besten Freundin ist gestern von der Polizei angehalten worden als er mit dem Auto seines Arbeitgebers irgendwelchen Abfall in die Kehrchicht Verbrennung fahren sollte...

Zur Vorgeschichte, es ist kein Krimineller, es geht um einen 40 Jährigen Holender, Fahrprüfung vor 18 Jahren in Holand gemacht,er fahrt nie Auto, vor 7 Jahren ist Ihm der holändische Fahrerausweiss weil er Ihn so lange nicht überschrieben hat von der Polizei entnohmen worden ( Die genaue Erklärung dazu weis ich leider nicht) nun müsste er dann eignetlich die Fahrprüfung in der Schweiz so zu sagen neu machen.
Da er es nicht notwendig fand weil Sie sowieso kein Auto besitzen hatte er bis Heute keine neue Prüfung in der Schweiz gemacht.

Er ist nicht Vorbestarft hat sonst keinerlei was gemacht was nicht ok wäre, nun hat er gesagt das er einen Holändischen Fahrausweis hat, das Problem ist aber den hat die Polizei in seinem Wohnkanton seit 7 Jahren, einen Duplikat kann er von da aus nicht verlangen.
Er muss bis Freitag den Ausweis vorzeigen können sonst droht Ihm eine Anzeige!
Von der hat er allerdings sehr Panik, Sie sind beide fix und fertig, er bereut es sehr das er ans Lenkrad eingestiegen ist, usw.
Meine Freundin hat irgendwo gesehen das das Gesetz geändert wurde und man 3 Jahren Gefängnis bekommt fürs fahren ohne Führerschein, Sie sind am Boden zerstört. Zudem brauchte er für seine Arbeit auch Strafregisterauszug und hat jetzt natürlich Angst wenn er nächstes Mal die Arbeit wechselt einen Eintrag drin zu haben und keiner nimmt ihn.
Weiss Jemand was für eine Busse Ihm genau droht? Macht der Polizischt generell eine Anzeige oder soll er Ihm offen sagen das er es nicht vorzeigen kann und das er eine neue Prüfung machen muss und dann evtl keine Anzeige aufgebrummt bekommt?
Ich würde Sie gerne beruhigen weil Sie das so fertig macht, dabei hat er über 6 Jahren nicht mal in einem Auto als Nebenfahrer gesessen! Er wollte dem Arbeitgeber nicht offenbaren das er keine Prüfung mehr hatte...
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
Art. 95
1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:

a. ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt;

b. ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihm der Lernfahr- oder Führerausweis verweigert, entzogen oder aberkannt wurde;

c. ein Motorfahrzeug führt, obwohl der Führerausweis auf Probe verfallen ist;

d. ohne Lernfahrausweis oder ohne die vorgeschriebene Begleitung Lernfahrten ausführt;

e. ein Motorfahrzeug einem Führer überlässt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass er den erforderlichen Ausweis nicht hat.

2 Mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl die Gültigkeitsdauer des Führerausweises auf Probe abgelaufen ist.

3 Mit Busse wird bestraft, wer:

a. die mit dem Führerausweis im Einzelfall verbundenen Beschränkungen oder Auflagen missachtet;

b. bei einer Lernfahrt die Aufgabe des Begleiters übernimmt, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen;

c. ohne Fahrlehrerausweis berufsmässig Fahrunterricht erteilt.

4 Mit Busse wird bestraft, wer:

a. ein Fahrrad führt, obwohl ihm das Radfahren untersagt wurde;

b. ein Fuhrwerk führt, obwohl ihm das Führen eines Tierfuhrwerks untersagt wurde.
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
Dazu kommt, dass wohl auch der Arbeitgeber ein Problem bekommen wird, weil er sein Fahrzeug jemanden gab, der keinen gültigen Fahrausweis besitzt.
Dein Kollege kann also froh sein, wenn ihm sein Chef nicht kündigt. Am besten gleich das Gespräch mit dem Chef suchen.

Und sorry, aber da ist er wirklich selber schuld und zudem ziemlich blöd. Denn wenn er fahren kann, wäre es ein einfaches gewesen die Prüfung hier zu wiederholen. Da habe ich absolut kein Verständniss.
Gelöschter Benutzer
Wie definiert man Krimineller?

Ein klarer Fall von selber Schuld - die Konsequenzen dafür müssen getragen werden!

"Er wollte dem Arbeitgeber nicht offenbaren das er keine Prüfung mehr hatte..."

Dann wäre es vielleicht auch angebracht an seinem Selbstbewusstsein zu arbeiten! Ausserdem wird ja der Arbeitgeber kaum wissen, dass er die Prüfung mal hatte, wenn er seinen Ausweis bereits seit 7 Jahren nicht mehr hat!

Je mehr ich lese, desto komischer die Geschichte
ringli
Dabei seit: 18.11.2005
Beiträge: 42
Wenn er mit einem Fahrausweisenzug hier Auto fährt wird es sicher teuer. Gefängnis wohl eher nicht, die sind zu voll...,

Er kann sich ja mal bei der zuständigen Polizei erkundigen, mit was er so rechnen muss.

Aber eben wie schon geschriebe: Selber Schuld!!!

fröhlich sein
Gelöschter Benutzer
Gefängnis und nachher Ausschaffung.
Gelöschter Benutzer
Wieso kann er eigentlich aus Holland nicht einfach ein Duplikat verlangen? Könnte ja sein, er hätte seinen Ausweis verloren und sich weil er nicht fährt auch nicht mehr darum gekümmert...
Gelöschter Benutzer
Stimmt - da kommt ja nun diese spannende Gesetzesänderung zur Anwendung icon_wink.gif
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Das Problem ist mit den ausländischen Fahrauseisen, dass wenn man in die Schweiz zügelt man innert einer gewissen Zeit den ausländischen Fahrausweis in einen schweizerischen überschreiben lassen muss. Nach dieser Zeit gilt der ausländische nicht mehr und man muss ganz normal die Prüfung machen.

Es nützt jetzt nicht mehr eine Kopie zu verlangen. Denn er lebt ja schon jahreland in der Schweiz.
Gelöschter Benutzer
Langer Rede, kurzer Sinn: Fahren ohne Fahrausweis. Und dass man beim ersten Mal in 15 Jahren gleich von der Polizei erwischt wird, das kann er seinem Coiffeur erzählen.