Fahren ohne Führerschein Strafe?

goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
ups ich hab leider auch schon meine Erfahrung gesammelt mit fahren ohne Führerschein.... Ist jetzt jedoch 11 Jahre her. Bei mir war die Sachlage aber etwas anders. Ich hatte meinen Führerschein schon umgeändert und der lag zur Abholung bereit und ich bin nochmals gefahren mit meinem Schweizer Ausweis und da hats mich erwischt. Pech war das und ich hab wirklich eine Anzeige bekommen vom Gericht, aber da ich den schon um gemeldet hatte und der schon gültig war, aber ich dem Polizisten halt meinen alten Schweizer gezeigt hatte, anstatt dass ich gesagt habe, ich hätt ihn daheim vergessen hab ich eben auch eine Anzeige bekommen. Aber es kam nie zu einem Urteil weil ich meinen schon umgeschrieben hatte. Glück im Unglück, aber ist schon ein doofes Gefühl wenn man vom Gericht Post bekommen.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Ich denke, dass wenn er einen Fahrausweis hatte und ihm der nicht durch ein Vehlverhalten entzogen wurde, sondern "nur" wegen eines Verwaltungsaktes, er mit einer sehr geringen Strafe rechnen kann. Die Verfahrenskosten sind wahrscheinlich das was mehr schmerzt.

Der Arbeitgeber, welcher ihm das Fahrzeug überlassen hat ohne sich zu vergewissern, dass er einen gültigen Ausweis hat, wird mit grosser Wahrscheinlichkeit die höhere Strafe erhalten als er selbe. Denn es ist verantwortungsvoller ein Fahrzeug zu fahren wenn man weiss, dass man es im Prinzip kann, als jemandem eines zu überlassen von dem man keine Ahnung hat, dass er überhaupt fahren kann. Ich hatte leider selber mal ein Verfahren als Arbeitgeber am Hals, weil ich mir die Fahrausweise nicht vorlegen lies, sondern einfach davon ausging, dass ein Arbeiter der täglich mit dem eigenen Auto kommt auch einen Fahrausweis besitzt.
Der Arbeiter hatte seinen Ausweis wieder noch bevor das Verfahren gegen mich eingestellt wurde!

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
@pluto

"sondern "nur" wegen eines Verwaltungsaktes"

davon könnte man sprechen, wenn er die Frist um einen Monat oder ein halbes Jahr verpasst hätte. Aber er hatte immerhin 7 Jahre Zeit!!!
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
Interessant wäre auch, warum er von der Polizei angehalten wurde. Vielleicht weil sein Fahrstil doch zu wünschen übrig liess? oder weil er ohne Ausweis zu schnell fuhr? ich könnte mir vorstellen, dass dieser Punkt dann je nach Grund auch noch mitspielen wird.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@unbekant, es ist ja auch nicht verboten 7 Jahre nicht zu fahren, wenn man einen gültigen Fahrausweis besitzt. Mit meiner Ausführung will ich nur aufzeigen, dass der Fahrer von sich behaupten kann dass er fahren konnte und es kein zusätzliches Risiko darstellt, wie wenn er vor 7 Jahren seinen Ausweis eingetauscht hätte. Der Arbeitgeber ist dagegen ein völlig unbekanntes Risiko eingegangen und konnte nicht wissen ob er überhaupt schon einmal im Leben hinter einem Lenkrad sass.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Leji
Dabei seit: 11.05.2008
Beiträge: 605
"40 Jährigen Holender" - dachte zuerst, der mann geht was holen icon_wink.gif schnucklig geschrieben...
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@quest: Er hat doch die Prüfung in Holland gemacht (heisst es Holend?, da er holender ist). Danch in der Schweiz seinen Führerausweis nie umschreiben lassen (wieso nicht ?).

Wenn ich einmal betrunken Auto fahre, wenn ich einmal ohne Besitz eines Führerausweises fahre oder wenn ich einmal rase, so sind das Gesetzesübertretungen, die geahndet werden.

Bei Wiederholungstätern sollte/wird die Strafe noch verschärft.

u.U. wird der Arbeitgeber auch noch belangt, er hätte sich vergewissern müssen, dass der Mann einen Führerausweis besitzt.
Blue64
Dabei seit: 20.08.2003
Beiträge: 1456
Me too, als ich 25 wurde lud mich mein Vater zu einem Theaterbesuch in eine Burg ein. Die lag in einem ganz bekannten Weingebiet dermassen viele Weinlokale gab es dort auch. Auf dem Weg zum Theater kamen wir in eine Polizeikontrolle - Ausweis, Pannenkreuz, Erste-Hilfe-Kasten, das ganze Programm. Alles verlief ohne Beanstandung, in netter Atmosphäre - zum Schluss wünschte uns der Polizist noch einen schönen Abend. Nach dem Theater gingen mein Papa und ich noch was trinken, essen - fuhren dann gut gelaunt nach Hause. Einige Minuten nach Abfahrt wieder Polizeikontrolle, ca. 10 Km entfernt von der Stelle, wo wir bereits kontrolliert wurden - mein Papa wurde etwas bleich und meinte, nun wären wir dran, weil er hätte sicher mehr als die erlaubten Promille. Und es hielt uns der gleiche Polizist an, der uns schon bei der HInfahrt kontrollierte. Er sah meinen Papa und meinte freundlich "Ach, Sie hatte ich ja heute schon - noch eine schöne Heimfahrt!".

Siehst, mit irgendwelchen Zukunftsprognosen bin ich seither sorgfältig! icon_smile.gif

Ich denke, also bin ich hier falsch !
bri
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 17.03.2011
Beiträge: 47
also es war eine routine Kontrolle die Polizei immer wieder macht, an seinem Fahrstil oder sonst verhalten ist nichts schief gewesen das er z.b zu schnell oder telefonierend angehalten worden ist.

@ me too, also dir ist schon nicht mehr zu helfen oder? Musst du einegtlich sofort jeden zum Tode verurteilen?? Gäl am besten Todesstrafe für das Vergehen was dich anbelangt? Woher willst du dir sicher sein das das in ein paar Jahren genau einem deinen Kinder passiert??? Und warum machst du solche Vergleiche? Von wegen er hätte öffters ggefahren? Ich glaube das was man mir sagt, so viel Vertrauen habe ich in Menschen die ich Jahrelang kenne und auch selber weis das Sie schon sehr sehr viele Jahre Autolos sind!
jumba1
Dabei seit: 14.02.2008
Beiträge: 290
die Polizei weiss schonwas sie darf oder nicht glaube mir.er hat einen fehler gemacht,da hätte er vorher überlegen müssen.So ist es, jeder muss für seine fehler gerade stehen.

immer fröhlich sein