Fakultatives Referendum an Gemeindeversammlungen

lycopodium
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"Sämtliche Beschlüsse - mit Ausnahme der Einbürgerungen - unterstehen dem fakultativen Referendum".
So steht es in den Einladungen zu den Gemeindeversammlungen unserer Gemeinde.

Kann mir jemand mit Sicherheit sagen, ob hier bei der Ablehnung eines Antrages auch die Befürworter das fakultative Referendum ergreifen können.

Mir war, dass dies lediglich durch die "Ablehner" bei einer Annahme tun können. Sicher ist schon mal, dass dies nur möglich ist, wenn nicht 20% der Stimmberechtigten abstimmten.

Beispiel: Die Gemeinde hat das Protokoll einen Kredit für einen Kindergarten für CHF 1.5 Mio bauen zu dürfen. Die Mehrheit der Stimmberechtigten sagt NEIN. Können nun die Befürworter des Kredites, welche ja in dieser Abstimmung verloren haben nun ein fakultatives Referendum ergreifen oder nicht?

Sorry für den komplizierten Text, den ich hoffentlich doch verständlich rüberbringen konnte. Danke schon mal für eure Hilfe.

lycopodium
lycopodium
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Ui,und schon ist mir ein Fehler unterlaufen:

Beim Beispiel sollte es heissen: Die Gemeinde hat das Traktandum
und nicht das Protokoll

Sorry
lycopodium
cucuseli
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na klar kannst du das Referendum ergreifen.
Ich bin auch grad an so einem Referendum. Andere Sachlage, aber die Vorgehensweise ist immer die gleiche.
Du hast nach der Gemeindeversammlung 30 Tage Zeit.
Unterschreiben dürfen nur Leute die in der genannten Gemeinde wohnen und Stimmberechtigt sind.
Ich habe unser Referendum mit dem Rechtsberater der Gemeinde abgesprochen, er war sehr hilfsbereit.
Achte darauf, dass du nicht wie wir einen Formfehler drin hast!!
Name, Strasse, Jahrgeng und Unterschrift brauchts.
dann noch den Satz dass gebüsst wird wer Unterschriften fälscht.
Es gäbe dann wenn du die 500 Unterschriften hast eine briefliche Abstimmung. Dort kannst du dann erklären was du willst.
Alles klar? Viel Erfolg!!

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sim
Dabei seit: 02.01.2005
Beiträge: 4
Ein Referendum kann ergriffen werden, wenn eine Vorlage angenommen wird.
So jedenfalls funktioniert es, wenn ein Parlament über etwas zu beschliessen hat, das dem fakultativen Referendum unterstellt ist.
Also können nur die GegnerInnen einer Vorlage das Referendum ergreifen.

Was mich aber stutzig macht ist, dass bei euch steht: "Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum". Das tönt wirklich so, als könnte in jedem Fall das Referendum ergriffen werden.
arsvivendi
Dabei seit: 19.11.2009
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Was soll hier ein Referendum bringen? Das Volk = alle Stimmberechtigten haben schon beschlossen. Mit dem Referendum erzwingst du eine Abstimmung durch das Volk! Und die haben schon beschlossen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
arsvivendi

an der gemeindeversammlung hat ja nicht jeder stimmbürger, also nicht das ganz volk abgestimmt, sondern nur jene die anwesend waren.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
arsvivendi
Dabei seit: 19.11.2009
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Ja , dann kann man ja ad infinitum nach jeder Abstimmung ein Referendum starten, wenn einem das Resultat nicht passt, oder wie. wenn man mitbestimmen will, soll man an die Versammlung.
arsvivendi
Dabei seit: 19.11.2009
Beiträge: 64
Etwa so wie bei den Volksabstimmungen, wo die Stimmabstinenten den Ausgang kritisieren.
lycopodium
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Beiträge: 14
Arsvivendi

Manchmal geht es eben mehr als nur um einen Kindergartenicon_smile.gif Da kann es durchaus passieren, dass viele Leute aus lauter Angst vor Jobverlust lieber von der Versammlung fernbleiben als sich öffentlich zu ihrem JA oder eben NEIN zu bekennen. Dies ist mir eigentlich auch lieber, als wenn dann der Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird. Da vertraue ich unserer Gemeinde schon lange nicht mehr, dass die ja's und nein's auch tatsächlich richtig ausgezählt werden. In solchen Fällen ist es eben durchaus sinnvoll es nochmals mit einem fakultativen Referendum zu versuchen.

lycopodium
lycopodium
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Ach und übrigens, ich werde bestimmt an der Gemeindeversammlung dabei sein, genauso nutze ich jeweils die Möglichkeit der brieflichen Volksabstimmungen.

lycopdium