lycopodium
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 20.12.2008
Beiträge: 14
"Sämtliche Beschlüsse - mit Ausnahme der Einbürgerungen - unterstehen dem fakultativen Referendum".
So steht es in den Einladungen zu den Gemeindeversammlungen unserer Gemeinde.
Kann mir jemand mit Sicherheit sagen, ob hier bei der Ablehnung eines Antrages auch die Befürworter das fakultative Referendum ergreifen können.
Mir war, dass dies lediglich durch die "Ablehner" bei einer Annahme tun können. Sicher ist schon mal, dass dies nur möglich ist, wenn nicht 20% der Stimmberechtigten abstimmten.
Beispiel: Die Gemeinde hat das Protokoll einen Kredit für einen Kindergarten für CHF 1.5 Mio bauen zu dürfen. Die Mehrheit der Stimmberechtigten sagt NEIN. Können nun die Befürworter des Kredites, welche ja in dieser Abstimmung verloren haben nun ein fakultatives Referendum ergreifen oder nicht?
Sorry für den komplizierten Text, den ich hoffentlich doch verständlich rüberbringen konnte. Danke schon mal für eure Hilfe.
lycopodium
So steht es in den Einladungen zu den Gemeindeversammlungen unserer Gemeinde.
Kann mir jemand mit Sicherheit sagen, ob hier bei der Ablehnung eines Antrages auch die Befürworter das fakultative Referendum ergreifen können.
Mir war, dass dies lediglich durch die "Ablehner" bei einer Annahme tun können. Sicher ist schon mal, dass dies nur möglich ist, wenn nicht 20% der Stimmberechtigten abstimmten.
Beispiel: Die Gemeinde hat das Protokoll einen Kredit für einen Kindergarten für CHF 1.5 Mio bauen zu dürfen. Die Mehrheit der Stimmberechtigten sagt NEIN. Können nun die Befürworter des Kredites, welche ja in dieser Abstimmung verloren haben nun ein fakultatives Referendum ergreifen oder nicht?
Sorry für den komplizierten Text, den ich hoffentlich doch verständlich rüberbringen konnte. Danke schon mal für eure Hilfe.
lycopodium