Fakultatives Referendum an Gemeindeversammlungen

arsvivendi
Dabei seit: 19.11.2009
Beiträge: 64
Das ist ja beängstigend, was du da erzählst, und schade.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
wenn an der gemeindeversammlung nicht ein gewisser prozentsatz der wahl- und stimmberechtigten der gemeinde abgestimmt oder gewählt hat, unterstehen die beschlüsse dem fakultativen referendum. das ist nun mal gesetzeslage.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
@arsvivendi
Beängstigend? Nein, das ist Demokratie!
arsvivendi
Dabei seit: 19.11.2009
Beiträge: 64
Ich finde es beängstigend, dass sie sagt man könne seine Meinung nicht sagen, ohne Angst um den Job zu haben Das andere ist schon klar.