wenn an der gemeindeversammlung nicht ein gewisser prozentsatz der wahl- und stimmberechtigten der gemeinde abgestimmt oder gewählt hat, unterstehen die beschlüsse dem fakultativen referendum. das ist nun mal gesetzeslage.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.