
RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 1792
@KlaraM, es ist eben nicht logisch was Du schreibst, die Zitate wo ich von Dir rein gestellt habe, wiedersprechen sich meiner Meinung nach.
Zum Thema Verein: liess meine Einträge noch mal alle durch, dann löst sich Dein Rätsel von selber auf (von wegen Beitrag an die Gesellschaft und so).
@eine Fremde, gibts bei uns eben schon, die jenigen wo sich zu "fein" sind zum abwaschen.
Klar bin ich lange aus dem Erwerbsleben weg, nur wenn ich wieder einsteigen möchte, werde ich wohl meine Ansprüche überdenken müssen und schauen, was für eine Ausbildung in Frage kommt.
@dude, Zitat: "AUSSER, man kommt finanziell nicht über die Runden, sprich dort soll der Staat helfen."
Sehe ich auch so. Und genau das ist ja das perfiede an der Geschichte: entweder entlastet der Staat sämtliche Kleinverdiener mit Familie, egal ob Doppel- oder Alleinverdiener (abhängig vom Jahreseinkommen, z.B. 60'000 Franken) oder alle machen einen Abzug für die Betreuung. Solange Doppelverdiener mit über 100'000 Franken Jahreseinkommen ihre Fremdbetreuung abziehen können, sollten das Alleinverdiener mit einem Jahreseinkommen bis 99'999 Franken eben auch können.
Zum Thema Verein: liess meine Einträge noch mal alle durch, dann löst sich Dein Rätsel von selber auf (von wegen Beitrag an die Gesellschaft und so).
@eine Fremde, gibts bei uns eben schon, die jenigen wo sich zu "fein" sind zum abwaschen.
Klar bin ich lange aus dem Erwerbsleben weg, nur wenn ich wieder einsteigen möchte, werde ich wohl meine Ansprüche überdenken müssen und schauen, was für eine Ausbildung in Frage kommt.
@dude, Zitat: "AUSSER, man kommt finanziell nicht über die Runden, sprich dort soll der Staat helfen."
Sehe ich auch so. Und genau das ist ja das perfiede an der Geschichte: entweder entlastet der Staat sämtliche Kleinverdiener mit Familie, egal ob Doppel- oder Alleinverdiener (abhängig vom Jahreseinkommen, z.B. 60'000 Franken) oder alle machen einen Abzug für die Betreuung. Solange Doppelverdiener mit über 100'000 Franken Jahreseinkommen ihre Fremdbetreuung abziehen können, sollten das Alleinverdiener mit einem Jahreseinkommen bis 99'999 Franken eben auch können.