frage betr. handwerkerkosten

düdü
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 31.12.2007
Beiträge: 138
wie ist es eigentlich. wenn man eine neues bad macht und der handwerker einem eine offerte von fr. 12'000.-- macht und nach abschluss seiner arbeit dann fr. 19'000.-- verrechnet, ist dies einfach so möglich? es gibt doch einen prozentsatz, welcher teuerer sein darf, wie lautet der?
*babalu*
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 370
Ich dachte eigentlich auch +/- 10% (ist beim Zahnarzt so). Und wenn der Handwerker merkt, dass es teurer wird, dann muss er euch darauf aufmerksam machen.

Nimm es wie es kommt, du kannst es eh nicht ändern
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Ohne Vorbehalt, Positionen im Stundenansatz oder zusätzlich beauftragte Arbeiten darf die Rechnung nicht einen Franken teurer sein als die Rechnung.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
doch, 10% drüber, für die ursprünglich offerierten arbeiten in dieser endausführung darf die rechnung kommen.
was drüber ist, muss angezeigt oder vom auftraggeber gebilligt, in auftrag gegeben werden.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@thomas fisler aber nicht ohne einen der von mir aufgeführten Gründe, ansonsten könnte man ja immer einfach Grundlos 10% drauf schlagen.

Auch Arbeiten, welche schwieriger waren als offeriert, dürfen nicht mehr kosten, wenn sie als fixe Position ohne zirka und Vorbehalt aufgeführt sind.

Änderungen und Zusatzarbeiten werden jedoch oft auf der Baustelle mündlich abgemacht, ohne nachzufragen, was denn die Kosten dafür sind.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Gelöschter Benutzer
Ist es wirklich eine Offerte oder eine Kostenschätzung/Kostenvoranschlag? Das ist dann nämlich ein Unterschied. Habt ihr noch weitere Wünsche/Extras, Änderungen angebracht während der Arbeiten? Diese müssen dann natürlich zusätzlich verrechnet werden. Grad bei Umbauten, wo es z.T. schwer vorauszusehen ist, was da alles auf den Handwerker zukommt, wird oft mit Annahmen gearbeitet oder dann heisst es "nach Aufwand", wo dann die tatsächlich aufgewendete Zeit bezahlt werden muss, was auch O.K. ist. Sonst wie schon beschrieben, bei einer Offerte darf die Rechnung 10-15 %höher ausfallen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
offerte = kostenvoranschlag

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.