Frage betreffend Feriengeld Auszahlung im Stundenlohn

Dolphin2002
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 06.07.2007
Beiträge: 136
Hallo Ihr Lieben,

Mein Partner arbeitet im Stundenlohn. Sein Arbeitgeber behält jeweils das Feriengeld zurück.
Wenn er nun von seinem Feriengeld etwas ausbezhalt haben möchte, wird es ihm nur Prozentual ausbezahlt.
Ist dies rechtlich korrekt?
Müsste der Arbeitgeber in diesem Falle das Guthaben zu Gunsten meines Partners verzinsen?
Gibt es dazu einen Rechtsartikel? Wir wissen leider beide nicht genau, wonach wir googeln müssen.
Haben noch nichts aufschlussreiches gefunden im Net.

Danke schonmal und Gruss

Wenn Du denkst es geht nicht mehr,
Kommt irgendwo ein Lichtlein her.
emu
Dabei seit: 21.02.2007
Beiträge: 132
fragt doch bei der zuständigen gewerkschaft oder beim berufsverband nach.
ich war bisher der meinung, dass der ferienanteil beim stundenlohn eben gerade schon miteingerechnet wird und damit auch ausbezahlt werden muss?? kenne (leider?) keine stundenlöhner, bei denen es anders gehandhabt wird.
Franzie
Dabei seit: 01.01.2002
Beiträge: 106
Bei mir wurde es immer beim Stundenlohn mitbezahlt. Habe auch noch nie etwas anderes gehört...

Das wichtigste ist nicht nie umzufallen, sondern immer wieder aufzustehen
Dolphin2002
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 06.07.2007
Beiträge: 136
Für mich ist es eben auch neuland... für meinen partner jedoch normal. er kennt es so, seit er bei dieser firma ist.
nun möchte er sich jedoch das guthaben ausbezahlen lassen, doch er hat keine ferien im moment...

ich selbst arbeite auch im stundenlohn, doch bei mir wird alles gleich ausbezahlt.

@ emu
danke für den tipp mit der gewerkschaft, berufsverband. leite ich weiter.

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Gelöschter Benutzer
Habe kurz gegoogled da ich auch dachte, dass die Ferienentschädigung immer ausbezahlt wird. Habe das gefunden bei kmu.ch Ferien: Jeder Arbeitnehmer in der Schweiz hat ein Recht auf mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (Jugendliche bis zum 20. Altersjahr: 5 Wochen). Auch Teilzeitangestellte haben einen Anspruch auf bezahlte Ferien und zwar im Verhältnis der geleisteten Arbeitszeit. Dies zu berechnen, ist oft nicht einfach. Viele Arbeitgeber bezahlen deshalb die Ferienentschädigung mit dem Stundenlohn aus (dann muss deren Höhe aber im Arbeitsvertrag separat ausgewiesen sein).
Dolphin2002
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 06.07.2007
Beiträge: 136
Danke Eidechsli,

Das haben wir beide. Mein Partner und ich. Das Feriengeld wird bei beiden Ausgewiesen. Nur bei ihm eben nicht ausbezahlt.

Wir haben auch beide 5 Wochen Ferien gemäss Arbeitsvertrag.

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Kommt irgendwo ein Lichtlein her.
~zitrone~
Dabei seit: 25.01.2005
Beiträge: 68
habe gerade letzthin gelesen, dass das feriengeld bei stundenlöhnern erst im "ferienfall" ausbezahlt werden soll, die andere variante: lohn plus ferienentschädigung die weitverbreiteste ist.

das heisst, dass zwar die 10.63% prozent bei der lohnabrechnung ausgewiesen werden, ausbezahlt wird aber erst bei ferienbezug. hat was mit allfälligen nachzahlungsforderungen der arbeitnehmer etc. zu tun.

guckst du hier:
http://www.nzz.ch/nachrichten/hintergrund/dossiers/arbeitsrecht/urlaub_ferien_freizeit/article7l83v_1.469635.html

ist also die korrekteste form der abrechnung von stundenlöhnern!
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Beim Stundenlohn muss auf jeder Monats-Abrechnung stehen:

effektiver Stundenlohn
Plus Ferienzuschlag
Plus evt. Feiertags und 13. - dies ist aber nicht zwingend

Wir zahlen unseren Teilzeitangestellten den Ferienzuschlag mit dem Lohn aus, dafür haben sie dann während den Ferien keinen Lohn.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Hab noch nie was gehört, dass der Ferienanteil nicht mit dem Lohn ausbezahlt wird. Das wäre mir aber ganz neu und habe ich so auch noch nie gesehen und ich bin doch fast 30 Jahre in diesem Bereicht tätig.

Aber aufgepasst mit dem %-Anteil
8,33% ist es bei 4 Wochen Ferien und 10,58% bei 5 Wochen Ferien.
vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
Was "Zitrone" geschrieben hat ist richtig. Viele AG wissen dies jedoch nicht, da es relativ neu ist.

Das Feriengeld muss ein AG auf der Lohnabrechnung abziehen,darf jedoch nicht ausbezahlt werden. Die Auszahlung darf erst im eintretenden Ferienfall erfolgen.

Es gibt Gerichtsentscheide, wo der AG das Fereingeld nochmals zahlen musste . . .