Frage betreffend Feriengeld Auszahlung im Stundenlohn

vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
@thomas fisler

und ob ich recht habe, meine angaben stimmen schlichtweg, ob du das verkraften kannst oder nicht !

Die ferienentschädigung muss ausgewiesen, darf jedoch nicht ausbezahlt werden. Auch bemerkungen wie „das ausbezahlte feriengeld ist für ferien zurück zu legen, da während dieser zeit keine lohnzahlung erfolgt“ auf der lohnabrechnung, schützt den AG nicht vor einer erneuten auszahlungspflicht. Das feriengeld muss auch auf ein separates konto gebucht werden und beim bezug der ferien erfolgt eine auszahlung oder nach beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Grundsätzlich untersagt Art. 329 lit d OR die ferienauszahlung – damit ist eigentlich schon vieles gesagt¨!!!

Ausnahmen stellen nur SEHR kurze oder SEHR unregelmässige arbeitseinsätze dar.

Siehe auch; Streiff/von Kaenel, praxiskommentar zum arbeitsrecht, 6. A., Zürich2006,N9 zu Art. 329d/OR verweist auf die entsprechende Bundesgerichtspraxis des Auszahlungsverbotes.

http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=08.04.2009_4A_66/2009
Unter 2.1 der Hinweis zur Auszahlung der Ferien.

Natürlich kannst du es als AG handhaben wie du willst, musst einfach damit rechnen, dass du das feriengeld zweimal bezahlen musst!
Franzie
Dabei seit: 01.01.2002
Beiträge: 106
Das ist jetzt aber interessant!

Ich "hasse" es im Stundenlohn zu arbeiten weil ich eben während die Ferien keinen Lohn habe. Bei meinem Arbeitsgeber bekommt man spätestens nach 18 Mt arbeit ein Vertrag im Monatslohn. Ich bin erst seit 9 Mt dabei, muss mir also noch Gedulden.
Wenn meine Firma aber das Feriengeld so handhaben würde wie hier beschrieben wäre es mir sehr recht...

Das wichtigste ist nicht nie umzufallen, sondern immer wieder aufzustehen
musta
Dabei seit: 17.09.2004
Beiträge: 458
@vegan
Kannst du uns einen gerichtsentscheid zeigen, bei welchem so entschieden wurde? Wenn der Lohnanteil nicht ganz klar deklariert ist gebe ich dir recht. Also eine Angabe inkl. Anteil Ferien gilt nicht. Ist jedcoh Lohn +8.33% Feriengeld auf der Lohnabrechnung und dieses wird ausbezahlt kann kein Gericht eine nochmalige Zahlung bestimmen. Dieses Urteil möchte ich gerne sehen, denn ich zahle aus. (habe Teilzeitler, die sehr unregelmässig arbeiten. Wann haben die denn Ferien? Die Arbeiten z.T. über Monate nicht)

Leben und leben lassen
musta
Dabei seit: 17.09.2004
Beiträge: 458
Ich lese in den besagten Links nur, dass grunsätlich bei bezug bezahlt werden soll. Ich lese auch niergens, dass das Feriengeld separat ausgewiesen wurde. Also wie bereits erwähnt. "inkl. Feriengeld" gilt als Rückforderung und das für die letzten fünf Jahre.

Leben und leben lassen
vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
@ musta

da du anscheinend viele Teilzeitler, die sehr unregelmässig, über monate hinweg nicht arbeiten, hast, kannst du es weiter so machen. sie würden via gericht, denke ich, unter "SEHR kurze oder SEHR unregelmässige arbeitseinsätze" fallen und mit einer nochmaligen nachzahlung bei einem richter wahrscheinlich nicht durchkommen. je nachdem welcher richter den fall beurteilt.

es gibt auch urteile, bei denen dann eine auszahlung, wie du sie machst zulässig waren. es entscheidet IMMER der einzelfall, du kannst dich nicht an einen fall klammern.

relevant ist der von mir zitierte OR Artikel 329d Abs. 2. dieser ist absolut zwingend, nicht relativ zwingend. das heisst, er darf nicht abgeändert werden, er ist zwingend.

wenn du auf nummer sicher gehen willst, kannst du bei deinem bezirksgericht nachfragen, wie es in deiner region erfahrungsgemäss gehandhabt wird.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
also wenn etwas in einer region "erfahrungsgemäss" gemacht wird, dann ist das weit weg von zwingend ...

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
@ thomas fisler

ja, so ist das im arbeitsrecht und im recht allgemein.

Recht haben und bekommen ist zweierlei!
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@thomas & vegan es ist so wie ich geschrieben habe, dass es keine zwingenden Bestimmungen gibt zur Auszahlung des Feriengeldes gibt, aber der Arbeitgeber hat die Pflicht darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer zu seinen Ferien kommt. Wenn dieser nun keine Ferien mehr nehmen kann, weil ihm das Geld fehlt, kann ein Gericht zum Schluss kommen, dass der Arbeitgeber seine Pflicht verletzt hat und ihn daher dazu verurteilen das Feriengeld nochmals auszuzahlen, damit der Arbeitnehmer zu seinen gesetzlich garantierten Ferien kommt.

Die Gerichte sind da oft relativ restriktiv, weil wenn das Geld in diesem Umfang für Ferien fehlt ein Vertrag im Stundenlohn sowieso mehr eine Umgehung eines ordentlichen Vertrages im Monatslohn ist.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Gelöschter Benutzer
Das Ganze ist schon ziemlich komisch. Als temporär Angestellter erhält man ja auch Stundenlohn und die Ferien werden immer ausbezahlt mit dem Lohn. Was macht das überhaupt für einen Sinn erst bei den Ferien auszuzahlen? Kommt doch nicht darauf an, ob man das schon vorher erhält.
musta
Dabei seit: 17.09.2004
Beiträge: 458
@dechsli
Adecco hat mir das Feriengeld damals nicht mit dem Monatslohn ausbezahlt. Habe dies Ende Vertragsverhältnis erhalten.

@vegan:
Danke für deine info. Obwohl in besagtem OR Artikel steht nix von der Auszahlung.

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