Frage übers Erbrecht

Gelöschter Benutzer
Folgender Fall:

Ein Mann stirbt. Er war zweimal verheiratet. Hat mit der ersten Frau 3 Kinder und mit der zweiten Frau 4 Kinder.
Die 3 Kinder aus 1. Ehe wachsen bei der Mutter auf. Die 4 Kinder aus 2. Ehe wachsen bei ihm auf.

Nun meine Frage: Sind alle 7 Kinder gleichberechtigt was das Erbe anbelangt? Oder gibt es da Unterschiede?

Lori
Gelöschter Benutzer
ich nehme jetzt mal an, dass alle kinder gleich erbberechtigt sind, ausser der mann setzt jemand auf den pflichtteil.
ich würde mich beraten lassen. die gemeinden bieten kostenlose erstberatungen an auf den amtsnotariaten.
regula_ch
Dabei seit: 17.04.2008
Beiträge: 616
Alle ehelichen Kinder sind gleichberechtigt bezüglich Erbe, was die Elternteile angeht. Ausnahmen: Testament, welches jemanden auf den Pflichtteil setzt.
Regula
Bambam
Dabei seit: 29.06.2004
Beiträge: 236
Nicht nur alle ehelichen Kinder sind gleichgestellt, sondern die ehelichen und unehelichen! Bei uns ist es so, dass mein Partner 2 Kinder aus geschiedener Ehe hat. Mit mir zusammen hat er 1 Kind (wir sind nicht verheiratet). Alle 3 Kinder sind vor dem Gesetz gleichgestellt, nicht nur war das Erbe angeht, sondern auch bezüglich Waisenrente.
Gelöschter Benutzer
Danke Euch.
Kann man/frau "ohne Grund" jemanden auf den Pflichtteil setzen? Oder braucht es dazu driftige Gründe?
regula_ch
Dabei seit: 17.04.2008
Beiträge: 616
@Bambam

na natürlich, Du hast Recht. Es geht nicht um die ehelichen, sondern eher um die anerkannten Kinder. Regu
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
lori, nein, dafür braucht es keinen grund.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Xenegugeli
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 139
Alle Kinder sind zu gleichen Teilen erbberechtigt.

Ist der Mann mit der zweiten Frau noch verheiratet, so erbt diese die Hälfte vom Ehemann und die gemeinsamen Kinder erben nach dem Ableben der Mutter im Prinzip ihr Erbe vom Ehemann mit.

Wenn ein Testament vorhanden ist, können Kinder auf den Pflichtteil gesetzt worden sein, das sind aber immer noch 75% des Erbteils.