Frage zu Kündigungschreiben

12i
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.09.2004
Beiträge: 10
Wir haben heute über die richtige Formulierung eines Kündigungsschreiben diskutiert und sind uns nun nicht sicher, was richtig ist.

Wie kündige ich richtig?

Hiermit kündige ich ........... unter Einhaltung der Kündigungsfrist per 28.02.11 auf den 30.04.11

oder

Hiermit kündige ich ........ per (oder auf) 28.02.11

oder

Hiermit kündige ich .... per (oder auf) 30.04.11?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
hiermit kündige ich per (oder auf den) 30.4.11
('per' und 'auf den' bedeuten das selbe)

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@thomas wirklich?
mein Verständnis ist so, dass per der Termin ist an dem ich Kündige und auf der Tag an dem die Kündigung wirksam wird.

Bei 1. Monat Kündigungsfrist:

..kündige ich per 18.1.2011 auf den 28.2.2011..

jedenfalls ist es so absolut unmissverständlich

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
globine.
Dabei seit: 07.11.2007
Beiträge: 91
Petra Muster
Musterstrasse 1
9999 Musterdorf





Mustermann AG
Herr Peter Mustermann
Mustermanngasse 1
8888 Musterstadt





Musterdorf, 23. Oktober 2009





Kündigung


Sehr geehrter Herr Mustermann

Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom … (hier setzen Sie das Ausstellungsdatum des Arbeitsvertrages ein) unter Berücksichtigung der geltenden Kündigungsfristen auf … (hier setzen Sie das Datum ein).

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und freundliche Grüsse,


Unterschrift


gefunden unter: http://www.jobscout24.ch/JS24Web/Content/Article.aspx?lng=de&wl=1&cmsaid=3706
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
pluto, ja, wirklich.

was du meinst wäre inetwa:

ich kündige am 28.02. auf den 31.3. ...

aber das schreibt man eh nicht, da ja nicht sichergestellt ist, dass genau an diesem tag das schreiben beim empfänger ankommt.
vielmehr datiert man sein schreiben normalerweise und hat den poststempel und dein schein vom einschreiben (bei eingeschriebener kündigung)

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
12i
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.09.2004
Beiträge: 10
Besten Dank für eure Antworten.

Ich sehe es wie Pluto, ich bin eben auch der Meinung, dass man auf den 28.02. kündigen müsste und nicht erst auf den 30.04. (Bei 2 Monaten Kündigungsfrist)

@Globine
Herzlichen Dank für deinen Musterbrief. Ich fand diesen Musterbrief auch, aber dort würde man erst auf den 30.4. kündigen, wenn ich das richtig lese.
sweetsour
Dabei seit: 30.06.2004
Beiträge: 398
ich kündige per heute auf den.....

Es gibt keine Probleme, nur Herausforderungen
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
übersetzung von per: auf etwas.
ich kündige AUF 30.4.
ich kündige PER 30.4.

anderes beispiel:
ein neues gesetz wird beschlossen und eingeführt.
es wurde heute beschlossen und tritt am 1.4. in kraft.
wie heisst es dann so schön in den mitteilungen?

JA genau, das neue gesetz tritt PER 1.4. in kraft.

noch fragen?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
12i
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.09.2004
Beiträge: 10
Ich meinte irgendwo mal gelesen zu haben, dass viele Leute auf das falsche Datum kündigen, weil sie das Datum (in unserem Fall 30.04.) nennen.
Da hab ich das wohl falsch in Erinnerung.
wülchli
Dabei seit: 18.12.2010
Beiträge: 1047
12i wenn du schreibst "ich kündige das Arbeitsverhältnis per (heutiges Datum) auf den 30.4.11." ist es klar und deutlich, dass du die Kündigungsfrist damit einhaltest.

Sprachkürze gibt Denkweite