Frage zu neuem MWST-Satz und Leistungen verrechnen

DuffyDuck1
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 14.02.2003
Beiträge: 114
Hallo Zusammen

Ab 01.01.2011 gilt ja der neue MWSt-Satz von 8%. Wie ist das denn bei Leistungen, die noch im 2010 geliefert wurden, aber aus zeitlich/technischen Gründen erst 2011 verrechnet werden. Können die noch zu 7.6% verrechnet werden? Wie lange? Gibt es da eine Übergangsfrist?
Habe nichts gescheites im Netz gefunden. Nur dass Leistungen, die in beiden Jahren ausgeführt wurden, zu beiden Sätzen oder zu 8% abgerrechnet werden können.

Vielen Dank

Es ist immer alles für etwas gut!
ring
Dabei seit: 22.11.2004
Beiträge: 25
Hoi DuffyDuck1
Ich arbeite in der Finanzabteilung. Es ist so: Es gilt das Datum der Leistungserbringung für den MWST-Satz. Leistungen die im 2010 verrechnet wurden, werden auch mit einem MWST-Satz von 7,6 % verrechnet, auch wenn Du erst im 2011 verrechnest.
Erst wenn die LEISTUNG im 2011 erbracht wird, gilt der neue MWST-Satz von 8 %.
Gruess
Ring
DuffyDuck1
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 14.02.2003
Beiträge: 114
Hallo ring
Super, vielen Dank für dein Posting. Ich hab mir das schon so gedacht, aber nirgends ein Bestätigungs-Bericht, etc. gefunden. Dann muss ich zum Glück nicht soooo pressieren mit abrechnen.

Grüassli
Duffy

Es ist immer alles für etwas gut!
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Du darfst aber nur bis Ende März den alten Satz brauchen. Für Rechnungen ab April gilt überall der 8% Steuersatz.
lycopodium
Dabei seit: 20.12.2008
Beiträge: 14
@Quest

Nein, es gibt diesmal keine Übergangsfrist zumindest bis auf weiteres. In der Anlage Punk 2 Absatz 2 ist dies auch klar ersichtlich.

http://www.estv.admin.ch/mwst/themen/01045/index.html?lang=de#sprungmarke0_4

Gruss lycopodium
paddington76
Dabei seit: 15.09.2006
Beiträge: 1316
Also in meinen Unterlagen im Geschäft steht auch, dass bis Ende März mit dem alten Satz abgerechnet werden darf. Danach nicht mehr.

Dumm ist der, der dummes tut!
paddington76
Dabei seit: 15.09.2006
Beiträge: 1316
Also ich meine natürlich die Leistungen vom Jahr 2010 müssen bis Ende März 2011 abgerechnet sein.

Dumm ist der, der dummes tut!
~zitrone~
Dabei seit: 25.01.2005
Beiträge: 68
im link von lycopodium steht es klar und deutlich: im gegensatz zu früheren Erhöhungen gibt es diesmal KEINE frist, bis wann zu den alten sätzen abgerechnet sein muss! das datum der leistungserbringung ist alleine massgebend. im prinzip kannst du noch im sommer oder nächste weihnachten leistungen mit 7.6% fakturieren wenn sie im 2010 ebracht wurden!
paddington76
Dabei seit: 15.09.2006
Beiträge: 1316
@zitrone
Dann muss ich nochmals mit unserem Treuhänder reden, denn bei uns steht ganz klar 31. März 2011.

Dumm ist der, der dummes tut!
DuffyDuck1
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 14.02.2003
Beiträge: 114
@lycopodium
Danke für den Link, drucke ich mir gleich aus

@paddington76:
Ist der 31.03.2011 vielleicht ein interner Termin bei euch?
Der Link ist ja von der Eidg. Steuerverwaltung, die solltens ja eigentlich wissen. Bin gespannt, was euer Treuhänder sagt.

Grüassli

Es ist immer alles für etwas gut!