Frage zu neuem MWST-Satz und Leistungen verrechnen

Co71
Dabei seit: 26.02.2006
Beiträge: 241
Es stimmt, es gibt keine Übergangsfrist. Darum können wir bei uns z.B. auch den MWST Code von 7,6 und 2,4 nicht sperren, weil er theoretisch noch lange verwendet werden kann. Es gibt ja Lieferanten, die brauchen Monate, bis sie merken, dass sie etwas noch nicht verrechent haben.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Ich bin mit euch nicht einverstanden.

Ich war an einer Weiterbildung und da haben wir ganz klar gelernt, das nur bis Ende März mit 7,6% verrechnet werden darf.

Ich werds auf jeden Fall so machen.
~zitrone~
Dabei seit: 25.01.2005
Beiträge: 68
@ Quest: http://www.estv.admin.ch/ .... ist aber die "bibel" und was da steht gilt auch und es steht ganz klar, dass es diesmal, nicht wie bei anderen malen, keine übergangsfrist gibt.

weiterbildung hin oder her....weiterbilden kann ja eigentlich jeder jeden, egal ob er 100%-iges wissen oder 100%-ige ahnung hat icon_smile.gif
Sheila
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 1011
finde das hier eine gute Seite oder die von Zitrone:

http://www.bvmw-schweiz.ch/dokumente2010/AenderungenimMwSt.-Gesetzab2011.pdf

Die Schönheit der Natur zeigt sich nur dem, der Augen dafür hat.

http://www.licht-blicke.ch
pascale 11
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 927
Uns wurde das so gesagt wie ring... also nichts von Übergangsfrist oder bis Ende März *grübel* muss dann wohl nochmals nachfragen. Die RG's die wir selber stellen sind kein Problem, aber die Kreditoren könnten es ja "falsch" machenicon_wink.gif