Genossenschaftswohnung - wie funktioniert das genau ?

Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
@portobello
ein kleiner hinweis betreffend der mietkaution:
"Im Wohnungsmietrecht darf der Vermieter vom Mieter maximal das 3 fache der vereinbarten Nettomiete, also ohne die vereinbarten Betriebskosten, als Kaution für seine Ansprüche verlangen."
von mir wurde mal verlangt, dass ich die kaution der vormieterin ablösen müsste, ein mehrfaches des mietzinses, das war aber nicht rechtens und ich konnte mich erfolgreich dagegen wehren. auch muss die kaution auf einem spez. konto hinterlegt werden wo nicht einfach nur die vermieterin zugriff hat.