Gerade etwas ratlos

Nami
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.02.2012
Beiträge: 2
Ich habe mir den Meniskus ruiniert und muss mich nun einer ambulanten Op unterziehen. Ich habe einen Job bei dem ich viel auf den Beinen bin, klar arbeite nur Teilzeit bin aber auch AE Mutter von zwei Kindern. Nun verlangt meine Vorgesetzte das ich mindestens bis mitte April warte weil es ihr nicht in ihre planung passt. So würde das ganze ja gleich in meinen Urlaub passen und für sie währe es aber so einfacher. Sie hat nicht mal nachgefragt wieso und weshalb und wie es mir gehe. Dass ich am abend zum teil so weh habe das ich froh bin wenn ich mich nicht bewegen muss, was mit den kiddis auch nicht gerade das wahre ist interessiert sie anscheinend nicht... Hat sie das recht mir den Termin vorzuschreiben??
basilikum
Dabei seit: 22.03.2010
Beiträge: 638
Als Laie mein ich: ja, sie darf.
rojasa
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 161
Hallo Denke wie Basilikum. Doch meine Meinung Gesundheit geht vor, und wenn du zuwartest kann sich danach auch deine Genesung hinauszögern...! Würde das mit Deinem Arzt besprechen. Wünsche Dir gute Besserung
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Nein!
Urlaub ist zur Erholung und nicht zur Genesung nach einer OP, sie müsste dir nach der Genesung daher auch noch irgendwann wieder Ferien geben. Zudem hast du ja Schmerzen und somit ist auch die OP nicht einfach nach belieben hinausschiebbar. Sag ihr einfach, dass der Arzt meint dass man dich vielleicht sogar arbeitsunfähig schreiben müsste, wenn man die OP schiebt.
Eine gewisse Rücksichtsnahme ist bei einer planbaren aber medizinisch notwendigen OP bestimmt angesagt aber mir scheint, sie will es einfach auf deine Ferien schieben und meint damit, dass die Genesung gleich in die Ferien fällt, was sowieso nicht zulässig ist.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Bin auch Laie, doch denke ich, es hängen noch andere Kriterien davon ab: Wie stark sind deine Schmerzen? Was ist, wenn du die OP verschiebst, medizinisch gesehen? Spielt es von dieser Seite her keine Rolle, wann du die OP machst? Wie sieht es vom Termin im Spital aus? Hätten sie Kapazität, dich demnächst zu operieren? Mitte April ist doch in 7 Wochen. So wie du schreibst, denke ich, dass du bereits einen Termin hast, alles organisiert hast. Wäre es überhaupt möglich, zu schieben?

Du schreibst, du hättest zwei Kinder und bist AE. Brauchst du nach der OP keine Hilfe zu Hause, gerade mit den Kindern? Hättest du die auch Mitte April? Am 6.April, also in weniger als 6 Wochen ist Karfreitag. Arbeitest du an Ostern (also Freitag, Samstag, Sonntag)? Wenn nicht, wäre es doch eine gute Gelegenheit, dann die OP durchführen zu lassen.
Wie lange fällst du danach am Arbeitsplatz aus?

Mein Mann musste ebenfalls vor 11 Jahren den Meniskus wegen Arbeitsunfall operieren. Er hat den Termin ebenfalls einige Wochen rausgeschoben, in eine Zeit, wo eh Ferien waren und nicht viel lief im Geschäft. Danach ging er auch auf Druck des Arbeitgebers gar früher arbeiten. Bei ihm wars so, dass er danach eine Weile lang nur 50% arbeitsfähig war, jedoch 100% arbeiten sollte, einfach leichte Arbeit und dies auf dem Bau!

Wenn du in den Ferien krank bist, werden dir die Tage mit einem Arztzeugnis gutgeschrieben, sofern du nicht im Stundenlohn bist.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
unterschreibe, einmal mehr, bei pluto.

im weiteren hat die krankeits- oder unfallbedingten zeitgutschrift während der ferien nichts mit monats- oder stundenlohn zu tun, sie ist beiderorts gewährt.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
mcy
Dabei seit: 10.11.2004
Beiträge: 322
Wenn Du in den Ferien krankgeschrieben bist (nach Deiner OP) dann muss Deine Chefin die Ferien ja eh noch einmal geben. Dein Arzt entscheidet, ob dies ein Wahleingriff ist, der irgendwann abgehalten werden kann, oder ob es medizinisch gesehen (zB wegen Schmerzen) jetzt gemacht werden muss. Da kann Deine Chefin zwar nachfragen, aber letztlich sicher nicht bestimmen.

Wenn Du meinst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@tf: Nicht immer. Je nach Vertrag. Ich arbeite an 2 Orten, am einen bin ich im Monatslohn, wo ich bei Krankheit und Unfall gleichwohl meinen Lohn erhalte, sowie 9 Wochen bezahlte Ferien. Am andern Ort habe ich einen Stundenlohn und werde nur für die Stunden bezahlt, wo ich arbeite. Nur bei einem Arbeitsunfall wäre ich logischerweise versichert.

Es gibt auch Stundenlohn, wo Ferien und Krankheit sowie 13. eingeschlossen sind.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Art. 324a

2. bei Verhinderung des Arbeitnehmers
a. Grundsatz
1 Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes, ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so hat ihm der Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu entrichten, samt einer angemessenen Vergütung für ausfallenden Naturallohn, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist.


weiter links zum thema findet man im www.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
minörli
Dabei seit: 13.03.2006
Beiträge: 154
@GabrielA

ich bin auch im Stundenlohn angestellt. Da ist der Ferienteil miteingerechnet, d.h. ich habe während meinen Ferien keinen Lohn, da ich diesen ja schon vorher erhalten habe.
Hingegen erhalte ich bei Krankheit auch Lohn. Je nach Anstellungsdauer ist die Zahlungsfrist kürzer oder länger. Falls dein AG sogar eine Lohnausfallversicherung hat und diese dir auch weiterverrechnet, hast du Anspruch auf Krankentaggeld.
lg minörli