Gerade etwas ratlos

GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@minörli: Nein, hat mein Arbeitgeber nicht. Wir sind nur zu zweit, dh. meine Arbeitgeberin und ich. Ich machte sie darauf aufmerksam, bevor ich bei ihr zu arbeiten begann, dass sie eine Versicherung machen müsse, wenn mir was passiert bei der Arbeit. Auch sie selber wäre nicht versichert bei Krankheit.

Ich kenne viele, die so wie ich im Stundenlohn arbeiten, die Krankheit nicht bezahlt haben. Dafür war kürzlich ein Fall einer Frau, welche im Stundenlohn arbeitete, Krankheit bezahlt hatte. Sie wurde schwanger und arbeitete ab Hälfte Schwangerschaft nicht mehr. Inkl. Mutterschaftsurlaub waren das einige Monate, wo sie weiterhin bezahlt wurde. Dummerweise hat der Arbeitgeber keine (oder nicht genügende) Versicherung bezahlt, so dass er alles aus eigener Kasse berappen musste.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@Thomas: Auf welche Quelle bezieht sich dieser Artikel? OR, Bundesverfassung...?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
or

und davon darf nur abgewichen werden, wenn die bedinungen für den arbeitnehmer mindestens gleichwertig oder besser ausfallen.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
soweit ich informiert bin, ist krankentaggeld nicht obligatorisch.
biju
Dabei seit: 23.02.2005
Beiträge: 121
Nach der Geburt erhält die Angestellte Lohnfortzahlung aus der EO (Mutterschaftversicherung). Ich habe meiner Putzfrau auch Lohn weiterbezahlt als sie länger krank war, auch wenn sie nur stundenweise kommt. Kein Arbeitgeber darf davor drücken, den Lohnausfall wegen Krankheit nicht zu bezahlen ( GabrielaA, ich denke, dass ihr nich recht behandelt werdet bei Krankheit! Der Lohn muss weiter bezahlt werden. Und da man ja nicht weiß, in welchem Anstellungsjahr man wie lange krank ist, kann dies auch nicht im Lohn einberechnet werden wie ein Ferienanspruch.)
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
@nami
auf sowas hätte ich keinen nerv - ich würde mir
eine neue stelle suchen. wo du ev. dein knie nicht überbelasten
musst.

dir, für die op alles gute.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
ach kommt ...

http://www.louis-mathis.ch/Lohnfortzahlung.pdf
http://www.kmu.admin.ch/themen/00208/00225/00227/index.html?lang=de
http://www.admin.ch/ch/d/sr/172_220_113/a36.html

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
@ thomas, wer nicht mehr als 8h / woche arbeitet ist für nbu nicht versichert. von daher ist es schon möglich, was gabriela sagt. aber nur für nbu. genau wie gabriela es schreibt.
Gelöschter Benutzer
@gabriala: mit der schwangerschaft ist es eben so, dass das nicht über die krankentaggeldversicherung läuft, falls eine frau wegen schwangerschaftsbeschwerden ausfällt. dazu muss ein separater zusatz abgeschlossen werden.

ich weiss sogar von einem unternehmer, der überhaupt keine krankentaggeldversicherung für seine angestellten abgeschlossen hat, obwohl das unser gav als obligatorisch vorschreibt.
den würde es garantiert "lupfen", falls einer seiner arbeitnehmer mal länger ausfällt. unglaublich eine solche dummheit!
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
soweit mir bekannt ist die krankentaggeldversicherung
nicht in allen brangen obligatorisch.

ach..., bei unfall ist man einfach besser abgesichert.