Gerade etwas ratlos

Gelöschter Benutzer
Folgende Internetseite gibt Auskunft: www.kmu.admin.ch/themen/00208/00225/00227/index.html?lang=de

Ja, bei Unfall ist man von Gesetz her besser versichert als bei Krankheit, aber das gesetzliche Minimum muss ein Arbeitgeber auch bei Krankheit bezahlen.

Ob die OP jetzt oder in ein paar Wochen gemacht wird, entscheidest Du mit Deinem Arzt. Klar hätte Dein Arbeitgeber da vielleicht andere Wunschvorstellungen, aber die Gesundheit geht da vor.
wülchli
Dabei seit: 18.12.2010
Beiträge: 1047
Pippilangstrumpf

In solchen Fällen, sollte der Arbeitnehmer sich um eine NBU-Versicherung kümmern.

Sprachkürze gibt Denkweite
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Ich müsst aufpasen und Krankheit und Unfall nicht miteiander vergleichen.

Jeder Arbeitnehmer ist gegen Unfall Versichert und ab 8 Stunden/Woche auch gegen Nichtbetriebsunfall.

Nicht obligatrisch ist die Krankenversicherung.
Aber der Arbeitgeber muss gemäss Gesetz auch dann bezahlen. Egal ob er nun versichert ist oder nicht. Dann zahlt er halt aus dem eingen Sack.

Aber ist den dein Meniskus nicht Unfall?
Ich weiss wie das weh tun kann. Ich habe 2 Wochen gewartet und dann hatte ich den Termin.

Mein Partner machte es wie du. Er wollte als Selbständiger, einen ruhige Zeit abwarten, und was passiert. Er musste einen Monat vor der OP Notfallmässig zu OP, weil der Meniiskus einklemmte und gar nichts mehr ging.

Mach die OP so schnell wie möglich. Bei mir als AE kam die Spitex jeden Tag und putze und schaute zu der Wohnung. Die hätten sogar für meinen Sohn gekocht, wenn ich es gewünscht hätte.

Viel Glück und lass dich von deiner Chefin nicht unterkriegen. Deine Gesundheit ist viel wichtiger.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
man sollte auch krankenversicherung und krankentaggeldversicherung nicht verwechseln...
Cridhe
Dabei seit: 01.02.2012
Beiträge: 26
War dein meniskus ein unfall?

ich mache immer wieder die Erfahrung, dass viele Arbeitgeber sich nicht genau auskennen. Oder sie wollen es nicht wissen.
Gelöschter Benutzer
ich würde da jetzt den arbeitgebern nicht unterstellen wollen, dass sie es nicht wisse wollen ob etwas ein unfall ist oder nicht. schliesslich sind sie ja keine ärzte oder?
oder hast du gewusst, dass z.b. ein zeckenbiss ein unfall ist? das hat nicht mal mein arzt gewusst, ich musste ihn darauf hinweisen damit es kappt mit der rechnugnsstellung über die unfallversicherung. oder das ein bandscheibenvorfall eben kein unfall ist? erstaunt mich ebenfalls.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@Nami
der durchführungstermin einer operation, egal ob stationär oder ambulant, richtet sich nach der dringlichkeit, über welche der arzt/die ärztin entscheidet. dies/r entscheidet auch, wie lange du anschliessend allenfalls arbeitsunfähig geschrieben bist.
ein arbeitgeber darf nach einem aufschub fragen. ist ein aufschub aus medizinischen gründen (ohne weitere gesundheitliche folgen) zumutbar was wiederum der arzt/die ärztin zu bewerten hat - wirst du diesen aufschub akzeptieren müssen.

die folgen, wenn die rekonvaleszenz in deine ferien fallen würde, richten sich nach den vereinbarungen. grundsätzlich darf dein ferienanspruch durch die ärztlich verordnete arbeitsunfähigkeit nicht tangiert werden. die abrechnungsmethode richtet sich nach dem arbeitsvertrag, allenfalls auch nach GAV oder OR. wird der teilzeitlohn während der ferien weiterbezahlt, verschiebt sich einfach dein ferienanspruch. komplizierter wird es, wenn der ferienanteil mit dem lohn ausbezahlt wird.
Nami
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.02.2012
Beiträge: 2
Danke für eure Antworten.. Habe heute nachmittag den Termin beim Chirurgen mal schauen was der sagt. Was mich ja am meisten ärgert ist die Tatsache das ich ja im Pflegeberuf arbeite, somit meine "Chefin" auch.. Nur sitzt diese natürlich schön den ganzen tag in ihrem Büro und weiss gar nicht was bei uns los ist. Da bist du die gesamte arbeitszeit auf den Beinen was natürlich mit einem Meniskusvorfall nicht garade super toll ist.. Als ich sie informierte das höchstwahrscheindlich eine Arthroskopie gemacht werden müsse hat sie mich noch nicht mal gefragt was den das Problem sei. Nein da heisst es einfach nur "Nein dass geht nun nicht, Pech gehabt" also praktisch schon ein Verbot. Ärgere mich einfach nur tierisch und fühl mich nicht so recht ernst genohmen... So nach ihrem Motto schmeiss dir mal genügend Schmerzmittel rein dann geht das schon. Würde es ihr so ergehen wäre sie die erste die sich am nächsten Tag unters Messer legen würde, echt.... Meine Nerven
jeruscha
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
Warum lässt du dich nicht doch krank schreiben? Für die Zeit, in welcher die Arbeitspläne bereits geschrieben sind erhälst du die effektiv geplanten Arbeitsstunden entschädigt. Ab dem Moment in dem du krank geschrieben bist und noch keine Pläne geschrieben sind, errechnet sich dein Krankentaggeld am Durchschnitt der geleisteten Stunden der letzten sechs Monate.
Und frage doch deinen Arzt nochmal, ob es sich um Krankheit oder Unfall handelt.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@Nami: Also deine Chefin kann dir doch nicht einfach vorschreiben, wann du zum Arzt gehst. Besprich auf jeden Fall mit dem Chirurg, was Sache ist, was gemacht werden muss, wann wirds gemacht und wie lange du nachher ausfällst.

Sicherlich ist ein Bürojob mit einem operierten oder verletzten Knie besser zu bewältigen, als eine Arbeit, wo man/frau viel steht und geht. Sind deine Schmerzen sehr gross, und der Chirurg auch der Meinung ist, es wäre besser, dein Knie zu schonen, wird er dich wohl schon krank schreiben. Das Verhalten der Chefin ist absolut unmenschlich.

Als ich damals meinem Vorgesetzten mitteilte, dass ich am Anfang meiner Schwangerschaft sei, meinte er, oh je, so blöd. Ich trat 1.5 Jahre vor der SS die Stelle an, die Fa. wünschte sich jemand, der längerfristig bleiben würde. Ich ahnte ja nicht, dass ich 1.5 Jahre später bereits schwanger würde. Eine Teilzeitarbeit wäre für ihn auch nicht in Frage gekommen.